Diskussion:Auslandsdeutscher

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Synonym: Volksdeutscher

Synonym: Volksdeutscher Bearbeiten

Laut Duden (Duden online „Auslandsdeutscher“) „außerhalb Deutschlands und Österreichs lebender ethnischer Deutscher (besonders in ost- und südosteuropäischen Ländern bis 1945)“. Von daher definitiv kein Synonym, sondern eher ein UB, alternativ auch Sinnverwandt. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 22:43, 19. Feb. 2018 (MEZ)Beantworten

Siehe auch w:Auslandsdeutsche „… Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.“ und w:Volksdeutsche „… war in der Zeit des Nationalsozialismus eine Bezeichnung für außerhalb des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 und Österreichs lebende Personen deutscher Volkszugehörigkeit und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, vor allem in Ost- und Südosteuropa.“. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 22:53, 19. Feb. 2018 (MEZ)Beantworten
Derzeit definiert das Schwesterprojekt das Lemma „im engeren Sinn“ anders als umseitig: „Auslandsdeutsche im engeren Sinne des Wortes sind deutsche Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.“ Vgl. Auslandsösterreicher. --Peter -- 17:07, 23. Apr. 2018 (MESZ)Beantworten
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