Alternative Schreibweisen:

dich

Anmerkung zur Groß- und Kleinschreibung:

Nach der Rechtschreibreform von 2004 schreibt man du und dir (ebenso ihr, euer, sich) klein.[1]
Nach der Rechtschreibreform von 2006 schreibt man das Personalpronomen du und die abgeleiteten Formen in der Regel klein, bei der Anrede ist in Briefen jedoch auch die Großschreibung zulässig: Hallo Mama, ich habe schon lange nichts mehr von dir (auch: Dir) gehört.[2]

Worttrennung:

Dich, Plural: Euch

Aussprache:

IPA: [dɪç], Plural: [ɔɪ̯ç]
Hörbeispiele:   Dich (Info), Plural:
Reime: -ɪç

Bedeutungen:

[1] Akkusativ der zweiten Person Singular

Beispiele:

[1] Ich liebe „Dich“.

Übersetzungen:

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Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag dich.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.


Anmerkung zur Groß- und Kleinschreibung:

Nach der Rechtschreibreform von 2004 schreibt man du und dir (ebenso ihr, euer, sich) klein.[3]
Nach der Rechtschreibreform von 2006 schreibt man das Personalpronomen du und die abgeleiteten Formen in der Regel klein, bei der Anrede ist in Briefen jedoch auch die Großschreibung zulässig: Hallo Mama, ich habe schon lange nichts mehr von dir (auch: Dir) gehört.[4]

Worttrennung:

Dich, Plural: Euch

Aussprache:

IPA: [dɪç], Plural: [ɔɪ̯ç]
Hörbeispiele:   Dich (Info), Plural:
Reime: -ɪç

Bedeutungen:

[1] rückbezüglich auf die zweite Person Singular (Du)

Beispiele:

[1] Du wäscht Dich.

Übersetzungen

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Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag dich.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Quellen:

  1. Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Überarbeitete Fassung 2004. Seite 68, § 66.
  2. Nach: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, § 66. In: Dudenband 1 – Die deutsche Rechtschreibung (2006). Herausgegeben von der Dudenredaktion. 24. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Mannheim, Leipzig. Seite 1195
  3. Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung. Überarbeitete Fassung 2004. Seite 68, § 66.
  4. Nach: Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, § 66. In: Dudenband 1 – Die deutsche Rechtschreibung (2006). Herausgegeben von der Dudenredaktion. 24. völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Mannheim, Leipzig. Seite 1195