Charter-Kolonie (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Charter-Kolonie die Charter-Kolonien
Genitiv der Charter-Kolonie der Charter-Kolonien
Dativ der Charter-Kolonie den Charter-Kolonien
Akkusativ die Charter-Kolonie die Charter-Kolonien

Alternative Schreibweisen:

Charterkolonie

Worttrennung:

Char·ter-Ko·lo·nie, Plural: Char·ter-Ko·lo·ni·en

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele:   Charter-Kolonie (Info)

Bedeutungen:

[1] Einst besondere Kolonie-Art (besonders in Nordamerika); eine Kolonie, bei welcher das Rechtsverhältnis zwischen dem König und der Kolonie durch eine, einer Verfassung ähnelnden, Urkunde (Charta, engl. charter) geregelt war.

Beispiele:

[1] Connecticut und Rhode-Island waren einmal Charter-Kolonien.
[1] Etwa zeitgleich und durchaus in gegenseitiger Kenntnis voneinander entwickelte sich weiter nördlich ein völlig anderer Typ englischer Kolonie: der der radikal protestantischen Charter-Kolonie.[1]
[1] […] und das Sultanat Brunei (seit 1888) als Schutzstaaten, die Kronkolonie Labuan (seit 1846), zu Brunei gehörig, und die Charter-Kolonie British North Borneo (seit 1881), nach dem Zweiten Weltkrieg, gleich Sarawak, Kronkolonie.[2]
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag Charterkolonie.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.

Quellen:

  1. Hermann Wellenreuther, Niedergang und Aufstieg: Geschichte Nordamerikas (2004), Seite 297
  2. Zeitschrift für Wirtschaftsgeographie, 15.–16. Bänder (1971), Seite 145