Diskussionsbeitrag Bearbeiten

mir ist nicht ganz klar, ob mit "tunlichst" "unbedingt" oder "möglichst, nach Möglichkeit" zu verstehen ist. Beispielhaft sei hier ein Gesetzestext über die Österreichische Waldinventur zitiert: ....Von der Durchführung solcher Erhebungen im Walde ist der Waldeigentümer tunlichst zu verständigen.... muß man also oder sollte man verständigen???

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