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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag
Diskussionsbeitrag Bearbeiten
„Ob die rechtswidrige Tat eines Jugendlichen als Verbrechen oder Vergehen anzusehen ist und wann sie verjährt, richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Strafrechts.“ (Bundesdeutsches JGG, § 4) Zu welcher (reflexiven) Bedeutung gehört diese Verwendung des Lemmas? Peter -- 09:42, 23. Mär. 2016 (MEZ)
Ich nehme dieses Lemma von meiner Beobachtungsliste, bei Antwort bitte pingen: {{@|Peter Gröbner|Peter}}
. Danke, Peter -- 07:43, 16. Jul. 2016 (MESZ)