Diskussionsbeitrag Bearbeiten

ist dies nicht reichlich unvollständig?

meiner Auffassung nach ist "legitim" abgesondert von "legal".

"legal" ist "Rechtsauffassung" und "nach Gesetzen erlaubt", "legitim" hingegen ist der Inbegriff der allgemeinen menschlichen Rechtsauffassung, auch und besonders wenn diese im Gegensatz zur geltenten Rechtsprechung steht.

"legitim" ist die Auffassung eines Ghandi, wohingegen "legal" auch ein Genozit sein kann. --Kaeru Gaman 01:10, 1. Sep 2007 (CEST)

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