weitere Bedeutung, Amtssprache Bearbeiten

"Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass ..." (aus einem Antrag)

Das würde für "besorgen" eine weitere Bedeutung nahelegen, nämlich ungefähr folgende (könnte vermutlich noch verfeinert werden): "[4] sich um etw. sorgen"

Soll ich das in den Hauptartikel aufnehmen? --Swolf (Diskussion) 12:08, 27. Jun 2011 (MESZ)

Wenn du es belegen kannst, selbstverständlich! Gruß --Tragopogon (Diskussion) 12:30, 27. Jun 2011 (MESZ)
OK, habe es eingefügt und den entsprechenden Beleg bei den Anwendungsbeispielen eingefügt. --Swolf (Diskussion) 11:40, 4. Jul 2011 (MESZ)
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