„Anwendung von Rechtsgrundsätzen mit verbindliche Entscheidungen oder Urteilen“ Bearbeiten

Diesen Zusatz bei der aktuellen Bedeutung [1] verstehe ich nicht. Bis zum 16. April 2014 lautete sie „Person, die im Gericht, Recht spricht, d.h. in Anwendung von Rechtssätzen verbindliche Entscheidungen trifft.“ --Peter, 11:03, 17. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten

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