Diskussion:Polizeifunk

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Betterknower in Abschnitt Polizeifunk - Definition

Polizeifunk - Definition Bearbeiten

Die Definition von Polizeifunk lautet beim DWDS folgendermaßen: "Funkbetrieb für polizeiliche Zwecke auf einer besonderen Frequenz" Das heißt, die Kernbedeutung ist der Funkbetrieb selber und nicht die Frequenz.

Wenn ich sage, dass ich den Polizeifunk abhöre, dann ist damit die stattfindende Kommunikation auf den entsprechenden Polizeifunkfrequenzen, also der Funkbetrieb selber gemeint und nicht die Funkfrequenz.

In einer weiteren Bedeutung kann mit dem Begriff Polizeifunk in abgekürzter Form auch der Frequenzbereich des Polizeifunks bezeichnet werden. Aber dann wird der Begriff Polizeifunk eben abkürzend für Polizeifunkfrequenz(bereich) verwendet.

Leider findet sich diese irreführende Frequenz-Definition auch im entsprechenden deutschsprachigen Wikipedia-Artikel. In der englischsprachigen WP steht dagegen: "Police radio is a communications radio system used by law enforcement agencies all over the world." Das ist schon eine zutreffendere Definition, wobei hier allerdings der Schwerpunkt auf dem Kommunikationssystem liegt und nicht auf dem eigentlichen Funkbetrieb. --91.61.100.218 10:18, 29. Mär. 2017 (MESZ)Beantworten

Ich habe die Bedeutung in diesem Sinne abgeändert. Danke --Betterknower (Diskussion) 21:33, 29. Mär. 2017 (MESZ)Beantworten
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