Diskussion:Kirchenfabrik

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Vollis in Abschnitt "einem Gebäude nichts gehören kann"

"einem Gebäude nichts gehören kann" Bearbeiten

@Vollis Ich bin kein Experte für Kirchenrecht, ich hatte es nur als Fakultativfach :)

Soweit ich mich erinnere, fast während der gesamten Geschichte (vom Mittelalter bis 1983, wenn der "moderne" Kodex des kanonischen Rechts in Kraft trat) wurde eine Kirche/ein Kirchengebäude als juristische Person betrachtet. Aus diesem Grund war es durchaus möglich, das einem "Gebäude" Vermögen gehörte. Eigentlich war es eine etwas paradoxe Konstellation, dass jemand sich selbst besaß :) Amsavatar (Diskussion) 22:38, 27. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten

Nach dem BGB kann einem Gebäude definitiv nichts gehören. Aber das vom Mittelalter (und dem Kodex von 1917) will ich dir wohl glauben. Bloß kann ein „normaler” Leser bei „der Kirche gehörend” doch wirklich nur an die Organisation denken, nicht an das Gebäude und auch nicht an eine einzelne Kirchengemeinde, oder? Und darum sollte es bei unserer Definition doch gehen. Vollis (Diskussion) 22:44, 27. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten
Nach dem BGB handelt es sich dabei um Stiftungen, und diese können natürlich Vermögen besitzen. Diese Stiftungen sind heute meist Pfarreien/Pfarrgemeinden, in der Vergangenheit waren es ja "Kirchen"/"Kirchengebäuden". Jedenfalls war der Hauptgrund, warum ich die Definition abändern wollte, dass, so denke ich, beim Wort "Kirchenfabrik" ein „normaler” Leser an verschiedene andere Vermögenswerte wie Felder und Wälder denkt, deren Erträge zur Finanzierung der Kirche verwendet wurden, nicht an das Kirchengebäude selbst. --Amsavatar (Diskussion) 23:21, 27. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten
Auch eine Stiftung ist kein Gebäude, sondern kann Eigentum an einem haben. Ist es denn jetzt okay für dich, oder befürchtest du noch Fehlvorstellungen? Vollis (Diskussion) 00:19, 28. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten
Hm.. Wenn man sich die Definitionen von Duden und DWDS ansieht, ist unsere Definition unnötig komplex. Wir können es z. B. folgendermaßen vereinfachen: "Stiftungsvermögen, das zur Finanzierung des Baus/Betriebs/der Erhaltung einer Kirche oder zu ähnlichen Zwecken dient" --Amsavatar (Diskussion) 00:51, 28. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten
Mir recht. Vollis (Diskussion) 07:32, 28. Feb. 2023 (MEZ)Beantworten
Zurück zur Seite „Kirchenfabrik“.