Diskussion:Gehweg
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Bedeutung [1]
Bedeutung [1]
BearbeitenAuch nach den Ausführungen im Schwesterprojekt (w:Gehweg) scheint das Lemma in der Bundesrepublik ein Synonym zu Gehsteig bzw. Bürgersteig, in den südlicheren deutschsprachigen Staaten aber die Bezeichnung für eine eigene Verkehrsfläche nicht an Fahrstraßen zu sein.
- Vgl.
- „10. Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
- 11. Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;“
- (Österreichische Straßenverkehrsordnung, § 2)