Bedeutungen ohne Beleg Bearbeiten

[2] römisches Recht: die unter gleicher väterlicher Gewalt lebende Hausgemeinschaft
[3] germanisches Recht: von dem selben Stammvater abstammende männliche Mitglieder einer Sippe (sowohl durch natürliche Abstammung als auch bei Adoption)
[2] Die Scheinehe ist eine auf Treu und Glauben mit einem Manne, gewöhnlich mit einem kinderlosen Greis, auf Zeit eingegangene Ehe, um sich dadurch der lästigen Vormundschaft der Agnaten und des Patronus zu entziehen und selbständig gewisse Rechte ausüben zu können.
[3] Alle Söhne eines Vaters und deren Söhne sind im Verhältnis zueinander Agnaten.

Ohne Beleg, deshalb hierher verschoben. --Crux (Diskussion) 20:24, 20. Sep 2010 (MESZ)

Zurück zur Seite „Agnat“.