Haftstrafe (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, f Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ die Haftstrafe die Haftstrafen
Genitiv der Haftstrafe der Haftstrafen
Dativ der Haftstrafe den Haftstrafen
Akkusativ die Haftstrafe die Haftstrafen

Anmerkung:

Der Terminus Haftstrafe findet im strafrechtlichen Sprachgebrauch der Gegenwart keine Anwendung. Ein pönaler Freiheitsentzug wird vielmehr als Freiheitsstrafe bezeichnet. Die Haftstrafe hat in Deutschland daher lediglich noch rechtshistorische Bedeutung. Dennoch ist eine häufige Verwendung des Wortes Haftstrafe in der Alltagssprache zu beobachten.

Worttrennung:

Haft·stra·fe, Plural: Haft·stra·fen

Aussprache:

IPA: [ˈhaftˌʃtʁaːfə]
Hörbeispiele:   Haftstrafe (Info)

Bedeutungen:

[1] Art des pönalen Freiheitsentzuges in folgenden historischen deutschen Strafgesetzbüchern:
[a] Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871): einfache Freiheitsentziehung mit einer Dauer von einem Tag bis zu sechs Wochen (§ 18)
[b] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik: Freiheitsentzug mit einer Dauer von einer Woche bis zu sechs Wochen unter Ableistung gesellschaftlich nützlicher Arbeit zur unverzüglichen und nachdrücklichen Disziplinierung des Täters (§ 41)
[2] umgangssprachlich: Freiheitsstrafe

Herkunft:

Determinativkompositum aus Haft und Strafe

Synonyme:

[2] Freiheitsstrafe

Gegenwörter:

[1a] Festungshaft, Gefängnisstrafe, Todesstrafe, Zuchthausstrafe
[1a] Arbeitserziehung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, öffentlicher Tadel, Todesstrafe
[2] Geldstrafe

Oberbegriffe:

[1, 2] Freiheitsentzug, Strafe

Beispiele:

[1a] „Im Dezember 1871 wurde der "Kanzelparagraph" ins Strafgesetzbuch aufgenommen, der Geistlichen unter der Androhung von Haftstrafen verbot, von der Kanzel staatliche Angelegenheiten kritisch zu erörtern.“[1]
[1b] „Westliche Kriminologen sprachen der Haftstrafe die ‚unverzügliche‘ disziplinierende Wirkung ab, da sie den Täter aus seinen gewohnten sozialen Bindungen reiße und ihn dem negativen Strafvollzugsmilieu aussetze.“[2]
[2] „Der Sohn von Uschi Glas, Ben Tewaag, ist wieder zu einer Haftstrafe verurteilt worden.“[3]
[2] „Die Verteidigung hatte dagegen eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert.“[4]
[2] „Zu jener Zeit saß er eine dreimonatige Haftstrafe wegen Schmuggels ab - er hatte Feuersteine in den Hosentaschen nach Polen geschmuggelt.“[5]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1, 2] mit Verb: eine Haftstrafe verbüßen/verhängen
[1, 2] mit Substantiv: Antritt einer Haftstrafe

Übersetzungen Bearbeiten

[1a] Wikisource-Quellentext „Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871)“, § 18
[1b] Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, § 41
[2] The Free Dictionary „Haftstrafe
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Haftstrafe
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHaftstrafe

Quellen:

  1. Deutsches Historisches Museum: 1871-1914 – Der "Kulturkampf"
  2. Roger Engelmann/Clemens Vollnhals (Hrsg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft, 1999, S. 277, Fußnote 15
  3. Focus online: „Tewaag würgte seine Freundin“, 16.09.2009
  4. sz-online.de: „Lebenslange Haftstrafe gegen Mutter wegen Mordes“, 22. September 2009
  5. Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 19. Polnisches Original 2015.