Diskussion:aufpoppen

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 217.238.51.2 in Abschnitt 3. Bedeutung ?

Unpersönlich?

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Bei der aktuellen Bedeutung [2] müsste es m. E. auch Formen für die 1. und 2. Person geben. Gruß, Peter -- 11:16, 1. Jul. 2018 (MESZ)Beantworten

@Peter: Ja, nur Bedeutung [1] ist unpersönlich, die zweite nicht. Gruß, --HГq (Diskussion) 15:12, 1. Jul. 2018 (MESZ)Beantworten
Ich hab's mal versucht zu ergänzen. Die Seiten der flektierten Formen und die Flexion:aufpoppen von Udo sind jetzt allerdings unvollständig. Gruß euch beiden, Peter -- 15:24, 1. Jul. 2018 (MESZ)Beantworten
Wie ich bei den letzten Änderungen sehe, ist Udo schon an der Arbeit. Danke, Peter -- 15:40, 1. Jul. 2018 (MESZ)Beantworten

Derzeit ist als Beispiel von Bedeutung [1] angegeben: „Über die kleinen Thumbnails lassen sich die großen Bilder aufpoppen.“ Dann kann ich doch auch sagen „Über die kleinen Thumbnails kann ich die großen Bilder aufpoppen.“ bzw. „Über die kleinen Thumbnails poppe ich die großen Bilder auf.“ Dann wäre diese Bedeutung auch nicht unpersönlich, allerdings (wie im Beispiel) m. E. transitiv im Gegensatz zur Bedeutungsformulierung, die aktuell und bei der Erstellerversion („etwas (beispielsweise eine Nachricht, ein neues Fenster, Werbung) erscheint plötzlich auf einem Computerbildschirm“ – Spezial:Permanentlink/6462847) intransitiv ist. --Peter -- 16:17, 1. Jul. 2018 (MESZ)Beantworten

3. Bedeutung ?

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Beispiel 3 bietet eine 3. Bedeutung: „Dach aufgepoppt“? --217.238.51.2 15:16, 11. Sep. 2018 (MESZ)Beantworten

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