Diskussion:Wehrdienst
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pajz in Abschnitt Entwurfsbereich
Entwurfsbereich Bearbeiten
Für spätere Autoren: Für folgende bereits ausformulierte Bedeutung habe ich schlussendlich nicht genügend Belege finden können.
- [2b] gelegentlich: Tätigkeit, die im Rahmen des Wehrdienstes [2a] verrichtet wird
- [2b] „Die Erbringung von Wehrdiensten ist eine polizeiliche Aufgabe, deren Erfüllung nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung primär den Kantonen zufällt.“ https://www.bav.admin.ch/dam/bav/de/dokumente/themen/bahnreform/gutachten-wehrdienst-bahnen.pdf.download.pdf/Gutachten%20%C3%BCber%20den%20Wehrdienst%20der%20Bahnen.pdf