Zitierrecht (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, n Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ das Zitierrecht
Genitiv des Zitierrechtes
des Zitierrechts
Dativ dem Zitierrecht
Akkusativ das Zitierrecht

Worttrennung:

Zi·tier·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [t͡siˈtiːɐ̯ˌʁɛçt]
Hörbeispiele:   Zitierrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, in Deutschland: das Recht des Bundestags, die Anwesenheit eines Mitglieds der Bundesregierung bei einer Beratung des Bundestags zu verlangen

Beispiele:

[1] „Neben diesem Zitierrecht besteht das ihm verwandte Interpellationsrecht, die Befugnis des Bundestages, Anfragen an die Regierung zu richten.“[1]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Deutscher Bundestag (Herausgeber): Parlamentsdeutsch. Lexikon der parlamentarischen Begriffe. Seite 77

Quellen:

  1. Der Bundestag. In: StaPo. Abgerufen am 29. Juni 2013.