Wiktionary:Löschregeln

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Abkürzung: WT:LR

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Auf dieser Seite wird festgehalten, in welchen Fällen Administratoren Seiten löschen dürfen. Zwar kann jeder den Inhalt einer Seite löschen, die vorige Version kann gleichzeitig aber auch von jedem problemlos wiederhergestellt werden. Nur Administratoren sind in der Lage, Seiten dauerhaft zu löschen; sie können nur von anderen Administratoren wiederhergestellt werden. Jede Lösch- und jede Wiederherstellungsaktion wird im Löschlogbuch automatisch protokolliert.

Schnelllöschantrag

Kriterien für eine Schnelllöschung

  1. Kein sinnvoller Inhalt auf der Seite. Dazu gehören zum einen Tastaturtests („blablabla“ etc.), quasi leere Seiten ohne jede relevante Information, offensichtlicher Unsinn, Werbung, inakzeptable Bilder und Vandalismus.
  2. Wiederholt eingestellte Inhalte, die bereits unter Berücksichtigung der Löschregeln gelöscht wurden und keine signifikanten Unterschiede zu der gelöschten Version aufweisen.
  3. Gesperrte Benutzer: Seiten, die von einem gesperrten Benutzer erstellt und auch nur von diesem bearbeitet wurden und bei denen der Verdacht nahe liegt, dass auch sie dem Projekt schädlich sind.
  4. Redundant: Eine Seite ist einer anderen so ähnlich, dass es keine signifikanten Unterschiede gibt.
  5. Urheberrechtsverletzung und keine Freigabe zu erwarten: Eine URV-verdächtige Seite kann schnellgelöscht werden, wenn keine Freigabe zu erwarten ist. Dies ist beispielsweise bei gedruckten Werken wie dem Duden gewöhnlich der Fall.
  6. Bitte des Erstellers: Der Autor und einzige Bearbeiter einer Seite bittet darum, dass eine Seite, die nicht eindeutig zum Vorteil des Wiktionarys ist, gelöscht wird.
  7. Eindeutige Irrelevanz: Eine Seite, eine Datei ist eindeutig für das Wiktionary irrelevant und es besteht kein Grund dafür, sie zu behalten.
  8. Unnötige Diskussionsseite: Diskussion zu einer Seite, die nicht (mehr) existiert.
  9. Unnötige und sinnlose Weiterleitungen, die zu einer nicht existenten Seite weiterleiten oder nicht gebraucht werden.
  10. Transwiki: Einträge, die über das Transwikisystem in ein anderes Projekt verschoben wurden.
  11. Überflüssige Kategorien: Kategorien, die über eine Woche lang leer und unbenutzt sind.

Vorgehen

Ergänze den Baustein {{Schnelllöschantrag|<Grund> -- ~~~~}} und ersetze dabei <Grund> durch eine kurze Begründung für den Antrag. Der Eintrag wird nun automatisch in der entsprechenden Kategorie gelistet.

Löschantrag

Kriterien für einen Löschantrag

  1. Relevanz fraglich: Es stellt sich die Frage, ob der Eintrag irrelevant für das Wiktionary ist, zum Beispiel weil er einen Neologismus ohne nachweisbare Verbreitung betrifft.
  2. Zu verbesserungsbedürftig: Die Form des Eintrags führt dazu, dass er keinen Nutzen für den Leser hat; der Gebrauch überschneidet sich dabei teilweise mit dem entsprechenden Kriterium für eine Schnelllöschung, der Löschantrag sollte dabei angewandt werden, wenn der Schnelllöschgrund nicht klar ersichtlich ist.

Vorgehen

  1. Ergänze den Baustein {{ers:Löschantrag|<Grund> -- ~~~~}} und ersetze dabei <Grund> durch eine kurze Begründung für den Antrag.
  2. Erstelle auf Wiktionary:Löschkandidaten einen neuen Abschnitt für den zu löschenden Eintrag; hier kannst du auch noch einmal die Gründe für den Antrag schildern.

Eine Seite bleibt ca. zwei Wochen auf der Löschkandidatenseite, ehe ein Administrator über den weiteren Verbleib entscheidet. Lässt eine Löschdiskussion bereits vorher einen eindeutigen Konsens erkennen, kann auch schon eher entschieden werden.

Keine Belegstelle

Kriterien für den Baustein „keine Belegstelle“

Die Kennzeichnung mit „keine Belegstelle“ soll dann vorgenommen werden, wenn es zu einem Eintrag keinen Beleg und damit keinen Nachweis für eine Existenz des Begriffes gibt. Eine Übersicht über Belegstellen, die für das Wiktionary allgemein akzeptiert werden, findet sich auf Wiktionary:Referenzen. Darüber hinaus werden gewöhnlich auch Erwähnungen in anderen seriösen Medien oder enzyklopädischen Werken als ausreichender Beleg gewertet.

Vorgehen

  1. Ergänze den Baustein {{subst:keine Belegstelle|<Bemerkung>}}. Wenn du noch eine kurze Begründung deiner Zweifel (Angaben im Eintrag, die auf Irrelevanz hindeuten o. Ä.) hinzufügen möchtest, kannst du dies durch entsprechendes Ersetzen von <Bemerkung> tun, ansonsten kannst du das Feld aber auch leer lassen.
  2. Erstelle auf Wiktionary:Löschkandidaten einen neuen Abschnitt für den zu löschenden Eintrag.

Die Dauer, für die ein Eintrag auf der Löschkandidatenseite bleibt, beträgt zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit kann über das weitere Verbleiben des Eintrags diskutiert werden oder Belegstellen erbracht werden. Nach Ablauf der Frist entscheidet ein Administrator darüber, ob er der beantragten Löschung nach Abschluss der eventuellen Diskussion zustimmt oder nicht. Sollte ein Administrator (nach Konsens) zu dem Schluss kommen, dass der Eintrag die Kriterien eines Schnelllöschantrags erfüllt, kann der Eintrag auch schneller gelöscht werden; ist ein Löschantrag angebrachter, wird der Baustein getauscht, die bisherige Diskussion geschlossen und der Eintrag entsprechend den Bestimmungen für Löschanträge an einer anderen Stelle diskutiert.

Hinweise für Administratoren

Bei Schnelllöschanträgen

  • Wenngleich normalerweise auch Administratoren Schnelllöschanträge stellen müssen, können sie, sofern der Inhalt einer Seite aus irgendeinem Grund für das Wiktionary schädlich ist, die Seite auch sofort ohne vorherigen Antrag löschen. Dies trifft vor allem zu, wenn die Schnelllöschkriterien 1, 5 oder 7 erfüllt sind.
  • Administratoren sollten vor jeder Löschung in der Versionsgeschichte der Seite überprüfen, ob es sich bei der aktuellen Version nicht vielleicht um Vandalismus einer vorhergehenden, guten Version handelt, und in diesem Fall die Änderung entsprechend nur rückgängig machen; es wäre fatal, wenn ein eigentlich guter Eintrag aus diesem Grund verloren ginge.
  • Bei Urheberrechtsverletzungen sollten die anderen Beiträge des einstellenden Benutzers auch überprüft werden; wenn jemand einmal eine URV eingestellt hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er es auch in anderen Fällen tut.

Generell

  • Die angegebenen Löschbegründungen und die eventuell vorhergehende Diskussion sollten vor jedem Löschen sorgfältig überprüft werden.
  • Der Administrator, der einen Antrag stellt, sollte die Seite selbst nicht löschen.
  • Beachte, dass Diskussionsseiten nicht automatisch auch gelöscht werden, wenn die Seite gelöscht wird. Wenn eine Seite gelöscht wird, muss die dazugehörige Diskussion ebenfalls gelöscht werden.
  • Flektierte Formen eines Wortes werden teils automatisch angelegt und sollten gegebenenfalls ebenfalls gelöscht werden. Hilfreich zum Auffinden dieser Formen sind Spezial:Linkliste und Spezial:Präfixindex.
  • Beim Löschen von Beleidigungen und vor allem Spam bitte im Feld „Löschgrund“ den Text „Alter Inhalt: Dingsbums ist ein Blödmann“ rausnehmen und durch einen neutralen Kommentar, wie „Beleidigung“, ersetzen.

Siehe auch