Teilungsklage
Teilungsklage (Deutsch) Bearbeiten
Substantiv, f Bearbeiten
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Teilungsklage | die Teilungsklagen |
Genitiv | der Teilungsklage | der Teilungsklagen |
Dativ | der Teilungsklage | den Teilungsklagen |
Akkusativ | die Teilungsklage | die Teilungsklagen |
Worttrennung:
- Tei·lungs·kla·ge, Plural: Tei·lungs·kla·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈtaɪ̯lʊŋsˌklaːɡə]
- Hörbeispiele: Teilungsklage (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: eine Klage, durch die die Aufhebung einer Rechtsgemeinschaft (beispielsweise einer Erbengemeinschaft) gegen die Mitberechtigten in Natur oder durch Teilung des Erlöses nach Veräußerung angestrebt wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Teilung und Klage sowie dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Klage
Beispiele:
- [1] „In den 1970er Jahren verkauften zwei von drei Erben ihre Anteile an die Conti-Bank. Nach deren Konkurs übernahmen die Maschinenhandelsunternehmer Marian und Danek Gertner das Palais und veranlassten die verbleibende Schönburg-Erbin mittels Teilungsklage zum Ausscheiden im Jahr 1979.“[1]
Übersetzungen Bearbeiten
[1] ?
- [1] Duden online „Teilungsklage“
- [1] Brockhaus-Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage. Einundzwanzigster Band: Sr–Teo, F.A. Brockhaus GmbH, Mannheim 1993, ISBN 3-7653-1121-9, DNB 930739450 , Seite 690, Artikel „Teilklage“, dort in Abgrenzung zur „Teilklage“ eine Erläuterung der „Teilungsklage“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Palais Schönburg“