Leutgebrecht (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, n Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ das Leutgebrecht die Leutgebrechte
Genitiv des Leutgebrechts
des Leutgebrechtes
der Leutgebrechte
Dativ dem Leutgebrecht den Leutgebrechten
Akkusativ das Leutgebrecht die Leutgebrechte

Worttrennung:

Leut·geb·recht, Plural: Leut·geb·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈlɔɪ̯tɡeːpˌʁɛçt]
Hörbeispiele:   Leutgebrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Weinbau, österreichisch, veraltet: das Recht, zu bestimmten Zeiten des Jahres den selbst erzeugten Wein Gästen auszuschenken

Beispiele:

[1] „Denn das Leutgebrecht wurde von Altersher nicht bloß von Besitzern von Weingärten, vielmehr auch in Gegenden, wo selbst in den ältesten Zeiten gar kein Weinbau bestand, ausgeübt, […].“[1]
[1] „Das herkömmliche Schank- oder Leutgebrecht ift nicht mit dem durch die höchste Entschließung vom 10. August 1784, jedem Erzeuger freigegebenen Rechtes, sowohl des Verschleißes seiner Naturproducte als auch der Wahl der Verschleißart zu verwechseln.“[2]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Holger Vornholt, Joachim Grau: Wein Enzyklopädie. Mit dem Weinlexikon A-Z von Hans Ambrosi (mit Genehmigung des Gräfe und Unzer Verlag, München). Serges Medien, Köln 2001, Seite 856, Eintrag „Straußwirtschaft“, dort auch „Leutgebrecht“

Quellen:

  1. J.P. Sollinger: Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit und politische Gesetskunde: Hauptblatt, Teil 1, 1840
  2. Austria: Sammlung der Seit dem Regierungsantritte Sr. Majestät Kaiser Franz Joseph des Ersten bis zum Schlusse des Jahres 1855 erlassenen und noch in Kraft bestehenden Gesetze und Verordnungen im Justiz-Fache für das Kaiserthum Oesterreich, Bände 3-5, 1856 (Manz), Seite 4