Lenkberechtigung
Lenkberechtigung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Lenkberechtigung | die Lenkberechtigungen |
Genitiv | der Lenkberechtigung | der Lenkberechtigungen |
Dativ | der Lenkberechtigung | den Lenkberechtigungen |
Akkusativ | die Lenkberechtigung | die Lenkberechtigungen |
Worttrennung:
- Lenk·be·rech·ti·gung, Plural: Lenk·be·rech·ti·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈlɛŋkbəˌʁɛçtɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Lenkberechtigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] vom österreichischen Staat erteilte Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs lenken und dem Substantiv Berechtigung
Synonyme:
- [1] Deutschland: Fahrerlaubnis, Schweiz: Fahrberechtigung
Beispiele:
- [1] „Das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers ist, ausgenommen in den Fällen des Abs. 5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt.“[1]
- [1] „Die häufigsten Gründe für den Verlust der Lenkberechtigung waren Alkohol am Steuer, gefolgt von Geschwindigkeitsübertretungen, Verkehrsgefährdung und das Fahren ohne Lenkberechtigung für die entsprechende Klasse.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] vom österreichischen Staat erteilte Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen
- [1] Wikipedia-Artikel „Führerschein“
- [1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy)
Quellen:
- ↑ Österreichisches Führerscheingesetz, Fassung vom 5. März 2016, § 1. (3)
- ↑ Ständig 100.000 Führerscheine entzogen. ORF, 22. August 2012, abgerufen am 5. März 2016.