Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung (Deutsch) Bearbeiten

Wortverbindung, Substantiv, f Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ die Gewinn- und Verlustrechnung die Gewinn- und Verlustrechnungen
Genitiv der Gewinn- und Verlustrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen
Dativ der Gewinn- und Verlustrechnung den Gewinn- und Verlustrechnungen
Akkusativ die Gewinn- und Verlustrechnung die Gewinn- und Verlustrechnungen

Anmerkung zur Schreibweise:

Gemäß dem Duden[1] ist nach den Rechtschreibregeln nur die Schreibweise Gewinn-und-Verlust-Rechnung korrekt. Die Schreibweise, die das HGB verwendet[2] und die auch in der Fachliteratur überwiegend benutzt wird (siehe Beispiele), ist jedoch Gewinn- und Verlustrechnung.

Alternative Schreibweisen:

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Worttrennung:

Ge·winn- und Ver·lust·rech·nung, Plural: Ge·winn- und Ver·lust·rech·nun·gen

Aussprache:

IPA: [ɡəˈvɪn ʔʊnt fɛɐ̯ˈlʊstˌʁɛçnʊŋ]
Hörbeispiele:   Gewinn- und Verlustrechnung (Info)

Bedeutungen:

[1] Bilanzrecht: jährlich von einem Kaufmann – vorbehaltlich etwaig eingreifender Befreiungen – zu erstellende Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des abgelaufenen Geschäftsjahrs, aus der sich ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag beziehungsweise nach Berücksichtigung eines Gewinn-/Verlustvortrags und von Veränderungen der Rücklagen der Bilanzgewinn oder der Bilanzverlust ergibt, der in die Bilanz übertragen wird

Abkürzungen:

[1] GuV, G. u. V., GuV-Rechnung

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gewinnrechnung und Verlustrechnung

Synonyme:

[1] Jahresergebnisrechnung, Ergebnisrechnung, Erfolgsrechnung

Beispiele:

[1] Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält Erträge und Aufwendungen einer Berichtsperiode, ihr Saldo wird als Jahresüberschuss (Plus) oder Jahresfehlbetrag (Minus) bezeichnet.
[1] „1. Wie hat sich das Vermögen verändert? […] Die erste Frage wird von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) beantwortet. Sie bildet den Erfolg eines Geschäftsjahres ab und informiert über die Ertragslage des Unternehmens.“[3]
[1] „Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den Grundsätzen ordnungmäßiger Buchführung […], muss also insbesondere klar und übersichtlich, in deutscher Sprache und in Euro sowie innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden – spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres – […].“[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] die Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, aufstellen

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Wikipedia-Artikel „Gewinn- und Verlustrechnung
[1] wissen.de – Lexikon „Gewinn- und Verlustrechnung
[1] Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).

Quellen:

  1. Duden online „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“.
  2. Etwa in §§ 242 II, III, 264 I 1, 2; 275 I 1, IV, V; 297 I 1; 340c III HGB.
  3. Rainer Buchholz: Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. 8., aktualisierte Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2013, ISBN 978-3-8006-4590-9, Seite 1.
  4. Weber: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). In: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon. 1. Januar 2013 (elektronische Ausgabe, Edition 3/2013, Randziffer 4).