Gerichtsbarkeit (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Gerichtsbarkeit die Gerichtsbarkeiten
Genitiv der Gerichtsbarkeit der Gerichtsbarkeiten
Dativ der Gerichtsbarkeit den Gerichtsbarkeiten
Akkusativ die Gerichtsbarkeit die Gerichtsbarkeiten

Worttrennung:

Ge·richts·bar·keit, Plural: Ge·richts·bar·kei·ten

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sbaːɐ̯kaɪ̯t]
Hörbeispiele:   Gerichtsbarkeit (Info)

Bedeutungen:

[1] Befugnis, Recht zu sprechen
[2] Institutionen der Rechtsprechung und -pflege
[3] Ausübung der Rechtsprechung und -pflege

Herkunft:

Ableitung zu einem außer Gebrauch geratenen frühneuhochdeutschen Adjektiv gerichtbar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit. Das Wort ist seit dem 16. Jahrhundert belegt, bis zum 18. Jahrhundert auch in der Form Gerichtbarkeit.[1]

Unterbegriffe:

[2] Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Kirchengerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Sportgerichtsbarkeit, Strafgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit

Beispiele:

[1] „Sie besitzen sogar eine eigene Gerichtsbarkeit, eigene Kirchenhoheit und eine eigene Polizei.“[2]
[1] „Dalacquas Haus stand unter spanischer Gerichtsbarkeit.“[3]
[2] „Aus diesen Grundgesetzartikeln wird nicht nur deutlich, welche fünf selbstständigen Gerichtsbarkeiten bestehen, sondern auch, dass die instanzmäßig höchsten Gerichte in diesen Gerichtsbarkeiten oberste Gerichtshöfe des Bundes sind.“[4]
[2] „Für Bäcker, die zu klein oder mit lebensmittelfremden Materialien buken, sah die Gerichtsbarkeit des Mittelalters prangermäßige Strafen vor, die den derben Volkswitz munter machten.“[5]
[2] „Die Überlegenheit der Studenten wurde noch dadurch verstärkt, dass sie nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt, sondern einer eigenen universitären Jurisdiktion unterstanden.“[6]
[3]

Übersetzungen

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[1–3] Wikipedia-Artikel „Gerichtsbarkeit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsbarkeit
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtsbarkeit
[1, 2] The Free Dictionary „Gerichtsbarkeit
[1, 3] Duden online „Gerichtsbarkeit

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „1Gericht“
  2. Heinz Ohff: Der grüne Fürst. Das abenteuerliche Leben des Hermann Pückler-Muskau. Piper, München 1991, ISBN 3-492-11751-1, Seite 22.
  3. Giacomo Casanova: Geschichte meines Lebens, herausgegeben von Erich Loos, Band 1. Propyläen, Berlin 1985 (Neuausgabe) (übersetzt von Heinz von Sauter), Seite 361.
  4. Niedersächsisches Justizministerium: Fünf Gerichtsbarkeiten. Zugriff 11.1.13.
  5. Eugen Skasa-Weiß: So lacht Germania. Humor zwischen Isar und Elbe. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1971, Seite 24.
  6. Bruno Preisendörfer: Als unser Deutsch erfunden wurde. Reise in die Lutherzeit. 7. Auflage. Galiani, Berlin 2016, ISBN 978-3-86971-126-3, Seite 146.