Frachtbrief
Frachtbrief (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Frachtbrief | die Frachtbriefe |
Genitiv | des Frachtbriefes des Frachtbriefs |
der Frachtbriefe |
Dativ | dem Frachtbrief dem Frachtbriefe |
den Frachtbriefen |
Akkusativ | den Frachtbrief | die Frachtbriefe |
Worttrennung:
- Fracht·brief, Plural: Fracht·brie·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈfʁaxtˌbʁiːf]
- Hörbeispiele: Frachtbrief (Info), Frachtbrief (Österreich) (Info)
- Reime: -axtbʁiːf
Bedeutungen:
- [1] Begleitpapier, das einen Frachtvertrag (zwischen der Spedition und ihrem Auftraggeber; für eine bestimmte Lieferung) dokumentiert
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Fracht und Brief
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Lieferschein
Oberbegriffe:
- [1] Begleitpapier, Urkunde, Unterlage, Dokument
Beispiele:
- [1] Der Frachtbrief dient als Beweis über den Vertrag zwischen dem Frachtführer und dem Absender.//Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen.[1]
- [1] Jeder Frachtführer, welcher auf einen anderen Frachtführer folgt, tritt dadurch, daß er das Gut mit dem ursprünglichen Frachtbrief annimmt, in den Frachtvertrag gemäß dem Frachtbrief ein, übernimmt eine selbstständige Verpflichtung, den Transport nach Inhalt des Frachtbriefes auszuführen, und hat auch in Bezug auf den von den früheren Frachtführern bereits ausgeführten Transport für die Verbindlichkeiten derselben einzustehen.[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Frachtbrief ausstellen, annehmen, beilegen
Übersetzungen
Bearbeiten- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Frachtbrief“, Seite 449.
- [1] Wikipedia-Artikel „Frachtbrief“
- [1] Duden online „Frachtbrief“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Frachtbrief“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Frachtbrief“
- [1] The Free Dictionary „Frachtbrief“
Quellen:
- ↑ Wikisource-Quellentext „Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch. Viertes Buch#Artikel_391.“
- ↑ Wikisource-Quellentext „Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch. Viertes Buch#Artikel_401.“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Freibrief