Flexion Diskussion:schreien

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von IvanP in Abschnitt Vorschlag

Wird der Konjunktiv 2 nicht nur mit einem "e" geschrieben, wie Knie (s), Knie (pl) -> schrie (v), schrie (k2)? Kampy (Diskussion) 11:55, 28. Okt. 2011 (MESZ)Beantworten

Die Schreibweise mit Doppel-e ist definitiv fehlerhaft. Könnte das bitte jemand, der sich mit den Vorlagen auskennt, korrigieren? --Stilfehler (Diskussion) 22:44, 28. Nov. 2012 (MEZ)Beantworten
Bei der Ausarbeitung der Vorlage wurde zum Vergleich der Richtigkeit der generierten Ergebnisse diese Konjugationstabelle herangezogen.
Der § 19 des Amtlichen Regelwerks 2004 mit dem Nachtrag 2011 lautet jedoch:
„Folgen auf -ee oder -ie die Flexionsendungen oder Ableitungssuffixe -e, -en, -er, -es, -ell, so lässt man ein e weg.“
Da es sich dabei um eine taxative Aufzählung handelt, müsste demnach der Konjunktiv 2 beim Verb „schreien“ wie folgt lauten:
ich schriee
du schrieest <--- von der Regel nicht erfasst
er/sie/es schriee
wir schrieen
ihr schrieet <--- von der Regel nicht erfasst
sie schrieen
Wäre die Ausnahme von der Ausnahme nicht gültig, könnte das Problem durch die Angabe des Parameters "4=schri" behoben werden. Da dies nicht der Fall ist, werde ich die Vorlage entsprechend anpassen. --Alexander Gamauf (Diskussion) 13:12, 29. Nov. 2012 (MEZ)Beantworten
Die aufgerufene Vorlage wurde angepasst. --Alexander Gamauf (Diskussion) 21:07, 29. Nov. 2012 (MEZ)Beantworten
Das ist jetzt heikel. Die Flexionsendungen -e und -en werden von der Regelung erfasst, -est und -et nicht, sodass wir im Konjunktiv II mal ein Doppel-e haben und mal nicht, wenn die Regel so ausgelegt wird, dass alle Flexionsendungen betroffen sind, die -e und -en lauten. Ich vermute mal, dass diese Diskrepanz nicht beabsichtigt war und an den Konjunktiv II einfach nicht gedacht wurde. canoonet formuliert die folgende Regel: „Neu lässt man auch bei Verbstämmen auf -ie immer ein e weg, wenn sie von den Endungen -e oder -en gefolgt werden.“ Auch hier wird nicht eingeschränkt, aber in den Flexionstabellen ist der Konjunktiv II davon ausgenommen (ich schriee, du schrieest, er/sie/es schriee, …) – so auch hier, hier und hier. In Flexionstabellen von Duden online wird dagegen bei allen Formen im Konjunktiv II ein e weggelassen, auch bei -est und -et (ich schrie, du schriest, …). Bei Collins ist die Konjugationstabelle einfach Quatsch, als Partizip Perfekt steht da „geschrie(e)n“, als gehe auch geschrieen, und beim Präteritum „wir schrieen“ und „sie/Sie schrieen“, wobei plötzlich keine alternative Schreibweise angeboten wird.
Nachtrag: Siehe Diskussion:schrieest. -- IvanP (Diskussion) 21:18, 7. Aug. 2019 (MESZ)Beantworten
Sofern das Schwa in den Flexionsendungen des Konjunktivs II auf jeden Fall gesprochen wird, wäre das ein Argument für die Version von canoonet. Bei geschrien und knien geht ja auch [ɡəˈʃʀiːn] und [kniːn], aber [ˈʃʀiːəst] müsste ja, wenn für [] ie geschrieben und getrennt davon [ə] abgebildet werden soll, schrieest geschrieben werden. Andererseits könnte schri ohne das e als [ʃʀiː] gelesen werden und est als [əst]. Ich habe mal nachgeschlagen, wie es mit der Worttrennung steht. Duden online hat (Hervorhebung von mir) Ide|en|wett|be|werb, Se|en|plat|te, kni|en und ka|lo|ri|en|arm, aber ge|schrien, ge|spien und ver|schrien. Das Wiktionary hat ge·schrien und ge·spien, aber be·spi·en, be·schri·en, ver·schri·en und im Eintrag beschrieen (!) be·schri·en. Das Deutsch-Englisch-Wörterbuch von PONS hat Seen·ge·biet, Seen·plat·te und ver·schrien, aber fe·en·haft und Fin·ni·sche Se·en·plat·te (übrigens steht da auch „geschrie[e]n“ und „gespie[e]n“). Das Rechtschreibwörterbuch von PONS hat ver·schri̱e̱n, aber ge·spi̱·en.
Susann, vielleicht interessiert dich das. -- IvanP (Diskussion) 17:20, 20. Apr. 2017 (MESZ)Beantworten
(nach BK) ja, tut es. Ich kann da nix beitragen, aber ich lese gerne und hoffe so, mit der Zeit einen besseren Hintergrund, ein besseres Gefühl für solche Thematiken zu bekommen. Danke! mlg Susann Schweden (Diskussion) 17:02, 20. Apr. 2017 (MESZ)Beantworten
Zum Baustein: „"seit der Rechtschreibreform 1996 nicht mehr gültig (Amtliches Regelwerk 2006: §19)" -- ist sie nun seit der Reform 1996 nicht mehr gültig oder seit der Reform 2006? Hier sollte der entsprechende Paragraph aus dem Text von 1996 genannt werden, um zu belegen, daß die Schreibweise 1996 abgeschafft wurde, und dann der entsprechende Paragraph aus dem Text von 2010/2011, um zu belegen, daß die Schreibweise noch immer ungültig ist.“ – Seit der Reform 1996, siehe Regelwerk 1996, 2004 und 2011, es ist stets § 19. Flexion:schreien zeigt neben „geschrien haben“ auch die veraltete Schreibweise „geschrieen haben“ an (wobei erst in der Anmerkung klargestellt wird, dass geschrieen nicht mehr gültig ist), es fehlt aber zum Beispiel „es wird geschrieen“ (dafür ist „er/sie/es wird geschrieen haben“ drin); ich finde, das sollte schon einheitlich gehandhabt werden. -- IvanP (Diskussion) 12:00, 23. Apr. 2017 (MESZ)Beantworten
Zu § 19 wird des Sees als Beispiel genannt. Die Schreibweise Seees ist in alten Texten durchaus belegbar, aber kann Sees heute überhaupt noch als [ˈzeːəs] gesprochen werden (Worttrennung wäre dann u. U. Se·es, vgl. oben)? Laut canoonet hat Sees einen Genitiv nur mit es – zumindest ist es intern (BesTab Genitiv-mit-s-oder-es-1) (Genitiv nur es) zugeordnet und auf die Liste der Einträge mit dieser Regel wird auf der Seite Genitiv Singular mit s oder es auch verwiesen –, was mir komisch vorkommt, denn da See nicht auf [s] (oder [ʦ], you get it) auslautet, müsste doch auch [zeːs] möglich sein. Auge etc. kann ich noch verstehen, dann ist der Nominativ eben Aug-e und der Genitiv Aug-es. Auf der bereits erwähnten Seite heißt es dagegen (Fettdruck von mir): „Immer nur mit s stehen Nomen, die auf unbetontes e, el, er, en, chen, lein und ling enden.Gelübde wird als Beispiel genannt, dieses Wort ist in canoonet jedoch der Flexionsklasse s/- zugeordnet und anscheinend werden die Wörter dieser Flexionsklasse, die ja ohnehin alle einen Genitiv nur mit -s haben sollen, nicht extra unter (BesTab Genitiv-mit-s-oder-es-2) (Genitiv nur s) eingeordnet, sodass der Verweis „Alle Beispiele“ gar nicht zu allen Beispielen führt.
Im Aufsatz Von der Unmöglichkeit, „nach den neuen Regeln“ zu schreiben wirft Martin Beesk vor: „Kaum jemand schlägt wohl wirklich im Regelteil der amtlichen Regelung nach. Denn dann, so weist der Autor dieses Beitrags auf, ließe sich feststellen: Die Regeln sind zum Teil so widersprüchlich, zum Teil einfach so falsch formuliert, daß sich die Schreibungen im Wörterverzeichnis oder in den Beispielen oft gar nicht aus dem Regelwortlaut ergeben!“ Ich stimme nicht allen Punkten, die er da anführt, voll zu, aber eine ergiebige Lektüre eigentlich. Die Schreibungen ideeal und industriealisieren würden von keiner Regel ausgeschlossen, da der Wechsel von ee/ie zu e/i nicht auf die Position vor e beschränkt sei, entsprechend fügt Beesk § 19 in seinem Kommentar „gilt auch für -al usw.“ hinzu. In Wirklichkeit ist aber schon die Nennung des Suffixes -ell in § 19 überflüssig, um Schreibungen wie ideell und industriell zu begründen (die aber tatsächlich als Beispiele zu § 19 gelistet sind) – in industriell steckt gar nicht Industrie (vgl. lateinisch industrius). -- IvanP (Diskussion) 17:10, 23. Apr. 2017 (MESZ)Beantworten

Vorschlag Bearbeiten

Kerstin Güthert, Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung, schreibt mir: „Bei den von Ihnen aufgezeigten Sachverhalten zu § 19 des amtlichen Regelwerks verhält es sich so wie beschrieben; natürlich ist es ein Unterschied, ob ich ein Suffix wie "isch" oder eines wie "ell" an ein Wort mit Wortausgang "i(e)" hänge, denn nur im zweiten Fall kann je nach Vorwissen ein Schreibkonflikt auftreten oder eben auch nicht. Etwas anderes ist die Bildung des Konjunktivs II sowie die Deklination von Wörtern wie "Roulette". Beide werden aus guten Gründen im amtlichen Regelwerk nicht behandelt: Ersteres unter § 19 mit seiner Festlegung auf eine Schreibung nicht, weil beide Formen im Sprachgebrauch (sic!) verankert sind, und Zweiteres nicht, weil die standardsprachliche, nicht markierte Form der s-Plural ist, der keine Schreibschwierigkeiten erwarten lässt.“

„Selbstverständlich werde ich den Rat zu gegebener Zeit und in geeigneter Form von Ihren Bemerkungen in Kenntnis setzen.“ – Das macht Hoffnung.

Ich habe geantwortet, dass mein Einwand sich nicht darauf beläuft, dass der Konjunktiv II nicht behandelt wird. Problematisch ist vielmehr, dass in § 19 ohne Einschränkung von den „Flexionsendungen oder Ableitungssuffixe[n]“ -e, -en usw. die Rede ist. Dies lässt sich auf zwei Arten interpretieren:

  • Von Verschiedenheit wird ausgegangen, wenn sich die grammatische Funktion unterscheidet, -en als Pluralendung ist in dem Sinn verschieden von -en als Konjunktiv-II-Endung. Nur: Es wird nicht angegeben, welches -e und welches -en denn nun gemeint ist, und in den Beispielen findet sich -en sowohl als Pluralendung (Ideen, Feen) als auch als Konjugationsendung (knien, schrien, geschrien, wobei in geschrien auch das Zirkumfix ge-…-en gesehen werden kann), während im Wortlaut der Regel nur einmal „-en“ vorkommt, das passt bei dieser Auslegung nicht zusammen.
  • Gleichlautendes gilt als gleich, das -en in Ideen und das -en in knien sind in dem Sinn identisch. Nur: Dann sind -e und -en als Konjunktiv-II-Endungen gar nicht ausgeschlossen.

Verzichten wir auf die wohl kaum beabsichtigte Diskrepanz ich schriedu schrieest und geben für den Konjunktiv II einfach beide Formen an, mit und ohne e-Tilgung, meinetwegen mit Verweis auf eine Erläuterung der Problematik. Was die Worttrennung angeht, so steht ja sogar im Regelwerk als Beispiel zu § 109 Mani-en. Da neben [ɡəˈʃʀiːn] auch [ɡəˈʃʀiːən] gesprochen werden kann, ist geschri·en analog. -- IvanP (Diskussion) 00:51, 1. Okt. 2017 (MESZ)Beantworten

Während es sich bei dem ee in See und dem ie in Knie um Digraphen handelt, enden Schreibweisen wie Fake auf einen stummen Buchstaben. Dieser taucht im Wortstamm von Verben sowie als Derivationsbasis, auf die ein Vokal folgt, nach gängiger Handhabung von Wörterbüchern nicht auf: cremig, gefakt (vgl. französisch crémier, englisch faking).

Bei Roulett(e) wird die Sache konfus: Der Rechtschreibduden 1991 hatte Roulett mit kurzvokalisch gesprochenem e und „-[e]s, Plur. -e u. -s“ sowie Roulette mit langvokalisch gesprochenem e und „-s, -s“. Bei der Rechtschreibreform 1996 blieben beide Schreibweisen erhalten, allerdings standen sie im Wörterverzeichnis ohne weitere Anmerkung da („Roulett, Roulette“). Der Online-Duden (Revision do_v30.2) behandelte Roulett als alternative Schreibung, wobei im Eintrag Roulette, Roulett „[ruˈlɛt]“ zur Aussprache angegeben wurde, zur Deklination stand dort „das Roulette; Genitiv: des Roulettes, Plural: die Roulettes oder das Roulett; Genitiv: des Rouletts, Plural: die Roulette und Rouletts“. Auf diese Weise wird Redundanz vermieden: Roulette als Plural wird hier nur einmal genannt, das drangehängte -e deutet zudem darauf hin, dass (im Plural) ein [ə] am Ende gesprochen wird. 2017 hat der Rechtschreibrat die Schreibweise Roulett gestrichen, nun fehlt in Duden online Roulette als Plural. canoonet hat Roulett und Roulette in separaten Einträgen, wobei als Nominativ Plural von Roulett nur Roulette genannt wird (Rouletts fehlt!) und als Nominativ Plural von Roulette nur Roulettes. Das Fremdwörterlexikon unter wissen.de gibt „–(e)s, –e od. –s“ nicht nur zu Roulett, sondern auch zu Roulette an, dies führt zu Roulettees und Roulettee, im Eintrag Eprouvette steht dagegen „[epruvɛ̣t] f.; –, –n“ (also Eprouvetten statt Eprouvetteen). In Duden online heißt es zur dritten dort angegebenen Bedeutung von Roulette „auch: […tə]“ und „auch: die Roulette; Genitiv: der Roulette, Plural: die Rouletteen“, also schon wieder ee (hingegen ist Baguetten statt Baguetteen verzeichnet). Sofern die angegebene Aussprache […tə] bei Roulette als Femininum möglich ist, kann für Rouletten argumentiert werden, dass dem letzten e bei besagter Aussprache ja das /ə/ entspricht; kommt jetzt noch /n/ hinzu, landen wir bei Rouletten. -- IvanP (Diskussion) 16:16, 26. Sep. 2019 (MESZ)Beantworten

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