Erbschein
Erbschein (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Erbschein | die Erbscheine |
Genitiv | des Erbscheines des Erbscheins |
der Erbscheine |
Dativ | dem Erbschein dem Erbscheine |
den Erbscheinen |
Akkusativ | den Erbschein | die Erbscheine |
Worttrennung:
- Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele:
Erbschein (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein
Oberbegriffe:
- [1] Schein
Beispiele:
- [1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]
- [1] „Ich umarmte Rita und Frank, sagte zu Stian, ich hätte das mit dem Erbschein nicht vergessen, ich würde ihn schicken, sobald ich wieder in Oslo wäre.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Wikipedia-Artikel „Erbschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbschein“
- [1] The Free Dictionary „Erbschein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein“
- [1] Duden online „Erbschein“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
Quellen:
- ↑ nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
- ↑ Kristin Valla: Das Haus über dem Fjord. Roman. 4. Auflage. Kein & Aber, Zürich, Berlin 2024 (übersetzt von Gabriele Haefs), ISBN 978-3-0369-6172-9 , Zitat Seite 112. Norwegisch 2019.
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