Singular Plural
Nominativ der Erbschein die Erbscheine
Genitiv des Erbscheines
des Erbscheins
der Erbscheine
Dativ dem Erbschein
dem Erbscheine
den Erbscheinen
Akkusativ den Erbschein die Erbscheine

Worttrennung:

Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Erbschein (Info)

Bedeutungen:

[1] Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein

Oberbegriffe:

[1] Schein

Beispiele:

[1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]
[1] „Ich umarmte Rita und Frank, sagte zu Stian, ich hätte das mit dem Erbschein nicht vergessen, ich würde ihn schicken, sobald ich wieder in Oslo wäre.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Erbschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbschein
[1] The Free Dictionary „Erbschein
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein
[1] Duden online „Erbschein
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“

Quellen:

  1. nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
  2. Kristin Valla: Das Haus über dem Fjord. Roman. 4. Auflage. Kein & Aber, Zürich, Berlin 2024 (übersetzt von Gabriele Haefs), ISBN 978-3-0369-6172-9, Zitat Seite 112. Norwegisch 2019.