Diskussion:schrieest

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von IvanP in Abschnitt Gibt's diese Form wirklich?

Gibt's diese Form wirklich? Bearbeiten

Sie scheint auf der Flexionsseite nicht auf. Oder habe ich etwas übersehen? Sie ist scheint's durch diese Änderung von Alexander entfernt worden. Es gibt allerdings auch schrieest zu (und schrieet zu) – auch auf der Flexionsseite. Gruß, Peter -- 19:38, 30. Mai 2019 (MESZ)Beantworten

Siehe Flexion Diskussion:schreien, inklusive Abschnitt „Vorschlag“. -- IvanP (Diskussion) 19:52, 30. Mai 2019 (MESZ)Beantworten
@Peter: Mal eine andere Betrachtung der Sache. Im Regelwerk steht eigentlich nirgends, dass das stumme e bei Wörtern wie cremig und stylisch zu tilgen ist, dennoch machen es Wörterbücher wie selbstverständlich, im amtlichen Wörterverzeichnis finden sich zumindest die analogen Beispiele Hairstylist und timen. Die Konjunktiv-II-Endungen -est und -et werden von § 19 nicht erfasst, aber die Regel gibt uns wenigstens ein Muster vor und so könnten doch auch hier ein paar weitere, nicht erfasste Schreibweisen wie schriest eingereiht werden, schrieest etc. dagegen verworfen. Die Regeln decken eben nicht jede Kleinigkeit ab und wo sie es nicht tun, würde ich nicht etwa Anarchie walten lassen, sondern mich am Üblichen orientieren oder Analogien suchen – wir akzeptieren ja auch nicht social, nur weil nirgends steht, dass sozial nicht wie Aceton mit c geschrieben werden darf. Im vorliegenden Fall sind zwei Dinge zu prüfen:
  1. Steht schriest für [ˈʃʁiːəst] im Widerspruch zu den Regeln?
  2. Falls nein, gibt es einen Grund, den Konjunktiv II anders zu behandeln?
Die erste Frage würde ich mittlerweile mit einem Nein beantworten. In § 10 wird eingeräumt, dass man wenige einheimische Wörter und eingebürgerte Entlehnungen mit dem langen Vokal [] ausnahmsweise mit i schreibt, als Beispiel ist unter anderem die Wortform gib gelistet (alle Formen des Verbs geben betrifft das ja nicht). Das verträgt sich mit schriest für [ˈʃʁiːəst] mit i für [] (e dagegen für [ə]).
Was die zweite Frage angeht, so schrieb mir Güthert, die Bildung des Konjunktivs II werde unter § 19 mit seiner Festlegung auf eine Schreibung nicht behandelt, „weil beide Formen im Sprachgebrauch (sic!) verankert sind“ (das „sic!“ stammt von Güthert). Was soll das heißen? Vielleicht ist gemeint, dass im Konjunktiv sowohl die Aussprache mit [ə] als auch ohne gängig ist, während im Indikativ (schrien) das [ə] eher weggelassen wird, allerdings wird im Regelwerk die Trennung Mani·en eingeräumt, die erst durch die Aussprache mit [ə] möglich ist, außerdem wird kniend laut dem Ausspracheduden immer zweisilbig gesprochen, soll also etwa auch knieend geschrieben werden dürfen? Bei wörtlicher Befolgung von § 19 fallen (wenn die Regel so ausgelegt wird, dass alle Flexionsendungen betroffen sind, die -e und -en lauten) schriee und schrieen im Konjunktiv sowieso weg, da ist es nur konsequent, auch schrieest und schrieet abzulehnen. -- IvanP (Diskussion) 21:47, 18. Sep. 2020 (MESZ)Beantworten
Ich blicke hier – ehrlich gesagt – nicht mehr durch.
Mein Anliegen ist nur, dass unsere Einträge und Flexionstabellen konsistent sind, sowie, dass Hinweise, wenn das nicht der Fall ist, weder als Provokation noch als Projektstörung gesehen werden. Ich möchte auch – wie Du oben schreibst – „Analogien suchen“ können, ohne den Whataboutismusvorwurf zu bekommen. Gruß und Dank für Deine Arbeit, Peter -- 06:57, 31. Mai 2019 (MESZ)Beantworten
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