Diskussion:Wohnsitzauflage

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Anmerkung

Bedeutung Bearbeiten

sollte man nicht zwischen der Bedeutung für alle Ausländer im Gesetzestext und der eher populistischen für härtere Regeln gegenüber Flüchtlingen irgendwie unterscheiden? Ich habe gerade gelesen, dass auch ein anerkannter Flüchtling ihr anders unterliegt als ein Asylbewerber, der wohl Residenzpflicht hat. Vielleicht kann man besser herausbekommen, was vom Gesetzgeber wirklich gemeint ist? mlg Susann Schweden (Diskussion) 11:56, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

Ja. Vor allem scheint die Abgrenzung zwischen Residenzpflicht (Verbot, den Wohnort – kurzfristig – zu verlassen) und Wohnsitzauflage (Verbot, den Wohnort – längerfristig – zu ändern) auch in renommierten Medien unterschiedlich genau gehandhabt zu werden. Gruß und Dank für Dein Engagement bei diesem topaktuellen Neologismus, Peter -- 12:00, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten
In diesem Interview scheint der österreichische AMS(= Arbeitsmarktservice)-Vorstand Johannes Kopf die beiden Wörter synonym zu verwenden. Residenzpflicht habe ich erst in Deutschland gelernt, Wohnsitzauflage erst heute; ich halte es also für möglich, dass sich die beiden Begriffe in Österreich tatsächlich decken, was sie in der Bundesrepublik nicht tun. 12:14, 1. Sep. 2016 (MESZ)

@Susann: Derzeit: „Bedeutungen: :[1] gesetzliche Regelung, die die Zuweisung eines Wohnortes für Ausländer, besonders auch Flüchtlinge, vorschreibt“ Ich denke, die Wohnsitzauflage ist nicht die gesetzliche Regelung, sondern die Zuweisung des Wohnortes selbst. Oder beides – auch das kann man aus den Zitaten herauslesen. Ich habs mal auf „gesetzliche Regelung, die Ausländern, besonders auch Flüchtlingen einen Wohnort zuweist“ gestrafft, weil ja nicht die Zuweisung vorgeschrieben wird, sondern der Wohnort. Gruß und Dank, Peter13:44, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

ok, so ist auch gut. Aber Auflage = Gebot, Bedingung und in meinen Augen nicht Auflage = Zuweisung, mlg Susann Schweden (Diskussion) 16:49, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten
ne, doch nicht, dieses Gesetz weist keinen Wohnort zu - es verpflichtet staatliche Stellen, dass diese in gewissen Fällen einen Wohnort zuweisen müssen. Es ist keine Zuweisung, es ist eine Anweisung, ein Gesetz eine Verfahrensvorschrift Susann Schweden (Diskussion) 16:52, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten
Ein Gesetz ermächtigt öffentliche Stellen (in Bayern die Regierungsbezirke – also weder staatlich noch kommunal), Wohnorte zuzuweisen, sie können also zuweisen. Die Flüchtlinge sind dann verpflichtet, diese Wohnorte beizubehalten, sie müssen also dort bleiben – das ist dann eine Auflage. „In Bayern dürfen die Bezirksregierungen von Donnerstag an für drei Jahre lang anerkannten Flüchtlingen einen Wohnsitz vorschreiben.“ (FOCUS) Das Lemma betrifft nicht das Gesetz. Peter -- 17:01, 1. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

Ich wäre dafür, die Bedeutung völlig wertfrei und ohne Bezug auf die aktuelle Bedeutung (heute 6 Uhr, 1. Seite meiner Tageszeitung) zu formulieren, etwa: „behördliche Anweisung, einen bestimmten Wohnort zu wählen“.

Anmerkung Bearbeiten

seit wann machen wir Anmerkungen ohne Quelle, also Bemerkungen/Kommentare, die man als Autor gemacht hat? Dort stehen eigentlich belegte Ergänzungen aus seriösen Quellen. Ich bin dafür die Anmerkung a zu belegen oder b zu entfernen oder c zu einem Baustein 'ausgewählte Kommentare' zu verschieben, der erst eingeführt werden müsste. mlg Susann Schweden (Diskussion) 08:00, 2. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

Beim Kilometer gibt es (derzeit) eine „Anmerkung zum Geschlecht“ ohne angegebene Quelle. Gruß, Peter -- 08:11, 2. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

Man kann die Anmerkung problemlos entfernen, da sie sich ja auf eine falsche Anwendung des Wortes „Residenzpflicht“, also nicht auf das vorliegende Lemma bezieht. Zusammen mit meinem Vorschlag im obenstehenden Abschnitt, die Bedeutung ohne Bezug auf Flüchtlinge zu formulieren („behördliche Anweisung, einen bestimmten Wohnort zu wählen“) würde sich dann m. E. jede weitere Diskussion über die Bedeutung erübrigen. Wer sich über den Unterschied zwischen Residenzpflicht und Wohnsitzauflage informieren möchte, kann dies ja im Schwesterprojekt tun: „Im Unterschied zur Residenzpflicht verpflichtet die Wohnsitzauflage Asylbewerber und Geduldete nicht, sich nur in einem bestimmten Bereich der Ausländerbehörde physisch aufzuhalten, sondern die Wohnsitzauflage verpflichtet, in einem bestimmten Ort zu wohnen.“ (Residenzpflicht) Peter -- 08:29, 2. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten

so sehe ich das auch. Anmerkung weg, neutrale Bedeutung (am besten mit irgendeinem Beleg aus einem juristischen Text oder von einer staatlichen Stelle) und meine Zustimmung zum WdW rückt deutlich näher :) mlg Susann Schweden (Diskussion) 09:13, 2. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten
Mein Herz hängt nicht am Wort der Woche. Ich dachte nur, wenn, dann jetzt. Ich hatte es nur angeboten, nicht einmal ein „Pro“ dazugeschrieben.
Was mir wichtiger war, ist, dass Leser deutscher Tageszeitungen und Hörer des Bayerischen Rundfunks ein Wort, das sie in diesen Tagen ständig hören oder lesen, hier finden können. Gruß in die niederlassungsfreie Zone, Peter -- 09:39, 2. Sep. 2016 (MESZ)Beantworten
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