Diskussion:Vollgeschoß

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Peter Gröbner in Abschnitt Diskussionsbeitrag

Diskussionsbeitrag Bearbeiten

@Udo T.: Was genau möchte der vom Lemmaverweis generierte Satz »Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Vollgeschoss“« zum Ausdruck bringen? Sind Zitate aus seriösen Quellen denn keine »weitere Informationen«? Ich bin schon der Meinung, dass das »weitere Informationen« sind. Das hatten wir aber bereits in Diskussion:Geschoßpost diskutiert. Peter hatte sich dort auch eingebracht. Ich plädiere dafür, diese Frage grundsätzlich zu klären, weil sie auch bei weiteren Begriffen auftauchen wird, die ich demnächst bearbeiten werde, nämlich bei Halbgeschoß, Normalgeschoß, Sockelgeschoß und Sprenggeschoß und auch bei achtgeschossig. Bei letzterem stehen noch 5 weitere Geschoß-Komposita, die auch darauf warten erzeugt zu werden und in w: Geschoss#Etymologie steht eine ganze Liste solcher Wörter, die alle noch in Wiktionary fehlen.

Ich werde in allen Fällen die fehlenden Einträge in beiden Schreibweisen erzeugen. Ich werde aber die geforderten 5+ Belege der Bedeutung nur bei jeweils einer der beiden gleichwertigen Schreibweisen beibringen und werde in der anderen Schreibweise desselben Begriffs nur einen Lemmaverweis anbringen. Und wenn ich mit den orthographischen Varianten der Geschoß/Geschoss-Komposita fertig bin, werde ich mich dem Begriff Kücken/Küken und seinen Zusammensetzungen widmen, möglicherweise auch Spaß/Spass. Die hier aufgeworfene Frage muss also losgelöst von den beiden derzeit existierenden Einzelfällen geklärt werden. --Hubert1965 (Diskussion) 23:14, 14. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten

Hallo Hubert1965, eigentlich habe ich keine Lust (respektive keine Kraft) mehr, immer und immer wieder wegen unserer Belegpflicht solche Diskussionen führen zu müssen. Ich selber bin auch nicht immer ganz glücklich damit, aber meistens ist die Belegpflicht schon ok und auch wichtig für uns im Wiktionary (siehe u. a. Hilfe:Referenzen). Wenn Du an der Belegpflicht etwas ändern willst, dann wirst du das nur über ein Meinungbild erreichen können.
Soweit und solange hier im Wiktionary aber keine Änderung der Belegpflicht (auch speziell für Lemmaverweise) per MB beschlossen wurde, wäre es von deiner Seite her ratsam, wenn du mit einem weiteren Ausbau (wie von dir oben erwähnt) abwarten würdest, es sei denn, du kannst es im Einzelfall ordnungsgemäß (also nach den bisherigen Regeln) belegen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:31, 14. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
@Udo T.: Die Belegpflicht verlangt ausdrücklich, dass man Bedeutung belegen muss. Und die Bedeutungen von Geschoßpost und von Vollgeschoß habe ich ausreichend und regelkonform in jenen Einträgen belegt, auf die die Lemmaverweise verweisen. Der Zweck eines Lemmaverweises besteht ja ganz genau darin, nicht alles doppelt eintragen zu müssen. Daher sehe ich gar keine Notwendigkeit irgend etwas zu ändern. Alle Aspekte, die zu diesem Thema beitragen, sind bereits bestens und zu aller Zufriedenheit geregelt.
Zeige mir bitte die Regel, die verlangt, dass man Schreiweisen belegen muss. Denn erst dann hätten wir eine Regel, über deren Änderung wir reden sollten. Aber die Regel, auf die du da so beharrlich pochst, gibt es gar nicht. Jedenfalls kann ich sie nirgendwo finden. Daher meine ernst gemeinte Bitte an dich: Bitte zeige mir diese Regel. --Hubert1965 (Diskussion) 09:56, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Hier nochmal der Link: Hilfe:Referenzen... Vielleich hilft Wiktionary:Lemmaverweis auch noch weiter. Und wenn in einem Eintrag ein Lemmaverweis untergebracht ist, dann ist es immer noch ein Eintrag mit mind. einer Bedeutung. Bei uns muss grundsätzlich jede Schreibweise im Eintrag belegt werden, wobei es davon bestimmte Ausnahmen wie z. B. flektierte Formen gibt. Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:14, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Schweizer Schreibweisen müssen nicht getrennt belegt werden. Meines Erachtens gilt das gleiche für Komposita von Geschoß, Russ und Spass – ebenso für die Aussprache von Zusammensetzungen sowie Ableitungen von Erde, Wert, wert und Chef. Peter, 13:22, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Schweizer und Liechtensteiner Schreibweisen zählen zu den Ausnahmen. Die Schreibweise „Vollgeschoß“ muss dagegen ordnungsgemäß belegt werden oder sie gehört gelöscht. --Udo T. (Diskussion) 13:25, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
@Udo T.: Ganz im Sinne deiner Argumentation ist auch der Geographielehrer zu löschen. Dieses Wort scheint es nicht zu geben. Es gibt dafür weder Referenzen noch Beispiele, sogar im Abschnitt Bedeutung wird ein Wort, das Teil des Kompositums ist, anders geschrieben. Es gibt nur einen Lemmaverweis auf Geografielehrer, aber das zählt nicht. Sogar den Geografielehrer müsste man löschen, weil er ebenfalls nicht ausreichend belegt ist. --Hubert1965 (Diskussion) 15:08, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Doch, gibt es, siehe Duden online „Geografielehrer“ (dort auch „Geographielehrer“). Habe den LA wieder entfernt und Ref-Duden ergänzt. Du solltest bitte schon vorher prüfen, ob es das Lemma nicht doch in einer Referenz gibt. Sei so nett und tue das bitte in Zukunft. Gruß --Udo T. (Diskussion) 15:14, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Ich sehe nach wie vor nicht ein, warum ich für die beiden Bedeutungen von Vollgeschoß/Vollgeschoss jeweils 10 Zitate suchen soll. Dass es die Schreibweise Geschoß gibt, habe ich ja ausreichend eben dort belegt. Tatsächlich ist der Eintrag Geschoß jetzt sogar erheblich besser belegt als Geschoss. (Sollte dann der Lemmaverweis nicht von Geschoß auf Geschoss verweisen? - Nein, nein, dieses Fass will ich gar nicht aufmachen.) Bei Geschoß stehen jetzt pro Bedeutung 8 Zitate aus seriösen Quellen, zusätzlich gibt es 7 Referenzen aus Wörterbüchern, welche beide Bedeutungen in der Schreibweise »Geschoß« belegen und es gibt je eine Erwähnung der fraglichen Schreibweise in einem Wikipedia-Artikel. Und die Aussprache - und damit die Schreibweise - von »Geschoß« ändert sich ja nicht wenn ich vorne ein Adjektiv dranklebe und ein Kompositum daraus mache.
Die beiden Bedeutungen von Vollgeschoß/Vollgeschoss sind in Vollgeschoss regelkonform und ausreichend belegt. Und in Vollgeschoß gibt es einen regelkonformen Lemmaverweis auf Vollgeschoss. Bitte, lieber Udo, ich wiederhole meine Bitte: Bitte zeige mir die Regel, die es in diesem Fall notwendig macht, anstatt der je 5 Zitate aus seriösen Quellen nun 10 Zitate beizubringen. Denn alle Regeln, die du bisher vorgebracht hast, habe ich auf Punkt und Beistrich erfüllt. Und ich habe die Seiten, auf die du verlinkt hast, sehr aufmerksam gelesen.
Kannst du eigentlich nachvollziehen, wie demotivierend es für mich ist, hier alles absolut richtig zu machen, und dann die mühsame Arbeit in einem Fall von dir sofort mit einem schnoddrigen Kommentar gelöscht zu bekommen und in einem anderen Fall als unzureichend belegt an den Pranger gestellt zu bekommen, obwohl ich ausreichend viele Belege gesucht und angegeben habe, aber eben dort, wo sie hingehören: Im Hauptlemma. Und dann noch ewig mit dir diskutieren zu müssen, ohne dass du nachvollziehbare Argumente vorbringst, nimmt mir auch eine erhebliche Menge an Motivation.
Ich will Wiktionary besser machen. Ich will auch alles richtig machen. (An dieser Stelle entschuldige ich mich für Anfängerfehler, die sich alle leicht korrigieren ließen. Ich denke, das muss man jedem Anfänger zugestehen. Ich gebe mir eh große Mühe.) Aber wenn du mir die Regel, gegen die ich angeblich verstoße, nicht explizit nennen kannst, kann ich deine Diskussionsbeiträge leider nicht ernst nehmen. Und wenn du weiter ohne nachvollziehbare Begründung meine Arbeit löscht oder zum Löschen vorschlägst, werde ich eben keine Arbeit mehr für Wiktionary leisten.
Wenn du mal nachlesen willst, wie man Neulinge erfolgreich demotiviert, dann lies diese Diskussion. --Hubert1965 (Diskussion) 15:57, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Jetzt also zum 3. Mal: hier nochmal der Link: Hilfe:Referenzen. Ich habe diese Regeln alle nicht gemacht, das war bereits alles vor Beginn meiner aktiven Zeit hier schon so. Diese Belegpflicht ist quasi die wichtigste Regel bei uns und du bist auch nicht der erste, der diese Regel "demotivierend" findet. Ich kann es aber nicht ändern und wenn jemand eine Änderung bei der Belegpflicht herbeiführen möchte, dann geht das eben nur über ein Meinungsbild. Es wird aber m. E. verdammt schwierig werden, für Lemmaverweise eine "abgemilderte" Belegpflicht zu erreichen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 16:08, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Jetzt noch einmal ganz kurz: Wenn es Geschoß und Vollgeschoss gibt, kann man auch Vollgeschoß schreiben – genauso, wie man gneissen schreiben kann, weil es gneißen, allerdings nicht in der Schweiz, gibt. Peter, 16:20, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Mag sein, aber die Regel ist nun mal so, dass alternative Schreibweisen oder Nebenformen (also Lemmaverweise) ebenfalls zwingend im Eintrag belegt werden müssen. Schweizer und Liechtensteiner Schreibweisen aber nicht. --Udo T. (Diskussion) 16:26, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
@Udo: Da Du hier ein Meinungsbild ins Spiel bringst, habe ich wieder einmal jenes nachgelesen, bei dem ich die Korrektheit der Auswertung anzweifle (siehe hier). Dabei habe ich zu meinem Erstaunen festgestellt, dass Du dort auch die Geschoßfrage ansprichst, und finde Deinen dort geäußerten Standpunkt auch für die hier vorliegende Diskussion lesenswert. Peter, 16:49, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Ja und? Da gehts 1.) um Geschoß und 2.) nicht um die Belegpflicht. --Udo T. (Diskussion) 16:52, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
Deinen dortigen Äußerungen entnehme ich aber, dass Du annimmst, dass ein Österreicher, der sich mit dem Vollgeschoss beschäftigt, wenn es selbiges denn gibt, dieses zu Recht als Vollgeschoß bezeichnen kann. Peter, 16:57, 15. Jul. 2021 (MESZ)Beantworten
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