Diskussion:Ehe

Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Udo T. in Abschnitt Mehr als zwei Personen?

zur (neuen) Bedeutung Bearbeiten

Ich habe die Seite vorsorglich geschützt, denn eine IP war der Meinung, hier nun sofort (deutschlandbezogenes) Recht durchsetzen zu müssen. Wir sind aber kein Deutschland-Wörterbuch, sondern eins der deutschen Sprache. Zum Inhalt: der müsste Schritt für Schritt nach D, A und CH angepasst werden. --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 10:01, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

die Änderung mit "zwei Menschen" habe ich auch (vorerst) wieder rückgängig gemacht. Das Gesetzt wurde heute vom Bundestag beschlossen. Um aber in Kraft treten zu können, muss das Gesetz zumindest noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. --Udo T. (Diskussion) 10:04, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Wenn es möglich ist, darüber zu diskutieren, ob eine gleichgeschlechtliche Ehe (in Deutschland) geschlossen werden kann, ist das vorliegende Lemma auf diesen Fall anwendbar, daher ist m. E. die Formulierung „… Verbindung zweier Menschen“ zutreffend. Gruß in die Runde, Peter -- 10:05, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Dann muss aber die Bedeutung, wie Acf oben geschrieben hat, nachdem das Gesetz in DE in Kraft getreten ist, "auseinanderklamüsert" werden, denn in AT, CH, LI, LU, Elsass und Südtirol würde das dann nicht zutreffen. --Udo T. (Diskussion) 10:13, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Zum Baustein „bitte aktuelle Rechtslage einarbeiten“: Das hier ist ein Wörterbuch, hier geht es um die Verwendung der Wörter. Die Rechtslage ist m. E. Angelegenheit des Schwesterprojekts. Gruß, Peter -- 10:08, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Ja, streng genommen, ja. Ich habe es erst einmal geschützt, dass mir hier niemand (vor allem keine übereifrigen IPs) auf die Idee kommt, irgendwelche Edit-Wars zu veranstalten. Und der Baustein ist ja quasi nur der Hinweis, dass wir dran arbeiten. Er kann selbstverständlich auch geändert werden, wenn bessere Begründungen zur Hand sind. ;) --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 10:13, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Die nächste Frage dürfte sein, wie es mit "kirchlich" aussieht, denn die Kirchen sind ja an das neue Gesetz sicherlich nicht gebunden. --Udo T. (Diskussion) 10:15, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Gibt es Religionsgemeinschaften, die eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen? --Peter -- 10:19, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Die Rheinische Landeskirche, sowie die Kirche Hessen-Nassau erlauben schon seit einiger Zeit gleichgeschlechtliche Eheschließungen mit Eintrag ins Kirchenbuch. Wieso sollte Kirchenrecht denn überhaupt relevant sein? Ich verstehe auch die Unterscheidung nach Staaten nicht. Wieso sollten wir die JETZT einführen? Gleichgeschlechtliche Ehen sind außerhalb Deutschlands doch seit Jahren möglich. --LarsvonSpeck (Diskussion) 10:34, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

„In Kolumbien haben Behörden offiziell erstmals eine Ehe zwischen drei Männern anerkannt.“ (stern.de) --Peter -- 10:21, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Recht schön und gut, aber im deutschsprachigen Wiktionary sollte (muss?) sich die Bedeutung des Begriffs "Ehe" wohl eher an dem orientieren, was in den deutschsprachigen Gebieten unter dem Begriff "Ehe" verstanden wird. Wie die Verhältnisse in Kolumbien sind, sollte hier keinen Einfluss haben. Gruß --Udo T. (Diskussion) 10:37, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Wenn eine deutsch(sprachig)e Zeitung über eine Eheschließung in Kolumbien berichtet, ist es doch eine Verwendung des vorliegenden Lemmas. Wir haben auch einen Eintrag „Polygynie“ --Peter -- 10:49, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Ja eben. Keine Ahnung, wie bunt die Welt so ist. Irgendwie sollten wir uns doch den WP-Artikel im Hinterkopf präsentieren. Kann ja nix schaden. Die Überarbeitung ist jedenfalls nicht eins. fix, drei aus der Hand geschüttelt. --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 10:31, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
In Deutschland werden seit 2013 kirchliche Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen. Eine Überarbeitung des Artikels dahingehend ist spätestens seit diesem Zeitpunkt überfällig. Es gibt so gut wie keine anderen Artikel zu allgemeinen Begriffen, die nach Staaten aufgeschlüsselt werden. Wieso gerade hier? --LarsvonSpeck (Diskussion) 11:38, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Das Wort Ehe wird ja nicht nur für im deutschsprachigen Raum geschlossene Zivilehen verwendet. Was sagen denn die Referenzen?

  • Wikipedia: „Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe, also die vom Staat geregelte und vermittelte Ehe, auch für Lebenspartner gleichen Geschlechts geöffnet (siehe: gleichgeschlechtliche Ehe).“
  • Grimm (altes Werk): „erklärt Kant 5, 83: die verbindung zweier personen verschiedenen geschlechts zum lebenswierigen besitz ihrer geschlechtseigenschaften.“ (OK)
  • DWDS: „für das Leben geschlossene, gesetzliche Verbindung eines Mannes und einer Frau zur Begründung einer Familie“ (OK)
    • Aber: „Dieser Artikel ist nicht auf dem aktuellen Stand. Er wird im Rahmen des DWDS-Projekts von der Redaktion überarbeitet.“
    • Außerdem gibt es den Eintrag Homo-Ehe: „Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern; gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft zweier gleichgeschlechtlicher Partner“
  • Duden: „gesetzlich [und kirchlich] anerkannte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ (OK)
    • Eine weitere Bedeutung wird angegeben: „gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, die sich an der Ehe orientiert“

Es stellt sich die Frage, wie eine allgemeine Definition aussehen soll (siehe auch Marriage#Definitions, Human–animal marriage, Erika Eiffel: “Married” to the Eiffel Tower? und Marriage privatization). -- IvanP (Diskussion) 16:16, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Ich würde nicht behaupten, dass Ehe im Deutschen immer nur für das steht, was das Recht im deutschsprachigen Raum so hergibt. Als Jurist lernt man zum Beispiel im Studium, dass es in Spanien schon seit vielen Jahren die gleichgeschlechtliche Ehe gibt. Dafür hat man kein neues Wort erfunden, weil es nun mal nach spanischem Recht eine Ehe ist und nichts anderes. Rechtlich gesehen ist die Ehe zwischen zwei oder mehr Menschen ein familienrechtlicher Vertrag, aus dem sich viele Rechtsfolgen (Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft, Unterhaltspflichten, Recht zur Wahl eines Ehenamens, Zeugnisverweigerungsrechte, Ehegattensplitting, Garantenstellung, Ehegattenerbrecht …), ergeben. Dieser Rechtsbegriff ist sehr flexibel und gesetzgeberischer Ausgestaltung zugänglich. Da kann festgelegt werden, dass Gleichgeschlechtliche diesen Vertrag miteinander eingehen können und dass es mehr als zwei Personen (gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts) sein können. Auch Art. 6 I GG gibt nach seinem Wortlaut nicht die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten vor, bisher wurde das aber immer so ausgelegt. Wenn es eine rechtliche Bedeutung geben soll, dann würde ich von dem Vertrag ausgehen und beschreiben, dass es je nach Rechtsordnung möglich ist, diesen Vertrag als zweiseitigen oder mehrseitigen zu schließen und dass die Vertragschließenden nicht unbedingt verschiedengeschlechtlich sein müssen.
Man kann daneben noch eine weitere Bedeutung sehen, die mehr auf das Innere (emotionale Verbundenheit) oder das Tatsächliche (Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft, Einstehen füreinander) abstellt. Dahin könnte auch die kirchliche Ehe gehören, bei der man sich wohl vor Gott irgendwie zu dem anderen bekennt und Verantwortung für ihn übernehmen will (kenn mich mit so religiösen Gebräuchen nicht aus). Zu der rechtlichen Bedeutung passen nämlich solche Formulierungen wie „Sie floh aus ihrer Ehe.“ nicht so gut, denn aus dem Vertrag kann sie nicht durch Flucht entkommen, aber aus der ehelichen Lebenssituation ins Frauenhaus zum Beispiel. Der Vertrag endet (nach deutscher Rechtslage) nicht, solange nicht einer stirbt, die Scheidung ausgesprochen oder die Ehe aufgehoben wird. In dieser Bedeutung könnte man aus meiner Sicht besser solche traditionellen Begriffsverständnisse mit Mann und Frau und für immer und Kinderzeugung aufnehmen, da der rechtliche Tatbestand letztlich schon an das anknüpft, was das Leben ihm vorgibt. In Deutschland hat sich die Gesellschaft jetzt gewandelt und die Gleichgeschlechtlichen sollen nach dem Mehrheitswillen echte Eheleute werden und nicht mehr nur eingetragene Lebenspartner. Wobei natürlich auch zu bedenken ist, dass der rechtliche Begriff auch eine gewisse Eigenständigkeit hat, da eine Eheschließung beim Standesamt keinen Liebestest etc. voraussetzt, so dass jeder Unverheiratete jeden anderen Unverheirateten aus Geldgier, zum Steuernsparen, als Alibi, zur gegenseitigen Absicherung im Alter, als Einlösung einer verlorenen Wette, zur Erfüllung einer Bedingung aus einem Testament usw. heiraten kann und das tatsächliche Element sehr verkümmert sein kann. Es ist kompliziert mit der Ehe.
Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 19:49, 30. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Vorschläge Bearbeiten

Gut, dann mache ich mal einen ersten Vorschlag:

[1] gesetzlich oder kirchlich anerkannte und durchgeführte Verbindung von zwei Menschen, meistens zwischen Mann und Frau. Je nach Land können die Ehepartner auch gleichgeschlechtlich sein und zum Teil kann das Ehebündnis auch von mehreren Menschen eingegangen werden.

--Udo T. (Diskussion) 11:05, 1. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

Hallo ihr (@Udo T., @Elleff Groom, @IvanP, @LarsvonSpeck, @Peter), der Vorschlag sieht doch gar nicht mal so schlecht aus. Schöne Grüße --Acf Diskussion Acf :-) Ж # Ruhe, Abstand, Stressfreiheit? 18:42, 1. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Wie ist das dann mit Ehen, die in Israel – meines Wissens weder staatlich noch kirchlich (m. E. beschränkt sich kirchlich auf christliche Religionsgemeinschaften) – geschlossen werden? Gruß in die Runde, Peter -- 09:53, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Naja, ist doch einfach: dann ersetzen wir „kirchlich“ einfach mit „religiös“, oder? Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:09, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
„religiös anerkannt“? Wieso nicht einfach „auf dauerhaften Bestand ausgerichtete gesellschaftlich anerkannte sexuelle Verbindung mehrerer Menschen“ Das schließt auch die alten Römer ein. --Peter -- 11:15, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Darunter würden dann heutzutage z. B. aber auch viele dauerhafte Verbindungen zwischen zwei Menschen fallen, die nicht geheiratet haben. Das ist ja mittlerweile, anders als vielleicht noch in den 50-er-Jahren, auch gesellschaftlich anerkannt... Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:28, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

„auf dauerhaften Bestand ausgerichtete im jeweiligen gesellschaftlichen Rahmen allgemein anerkannte sexuelle Verbindung mehrerer Menschen“? Gruß, Peter -- 11:38, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

Wäre das gleiche Problem... Ich denke ohne das „gesetzlich“ und/oder „religiös“ werden wir es wohl nicht hinbekommen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:41, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Ehe bei den Naturvölkern? --Peter -- 11:46, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Da hat das ganz sicher auch religiöse Hintergründe, es gibt ja schließlich auch sog. Naturreligionen. Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:55, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Nachtrag: Evtl. sind es bei Naturvölkern auch „gesetzliche“ (meist aber ungeschriebene) Normen. Es gibt bei Naturvölkern häufig so etwas wie „Stammesgebräuche“, über die dann z. B. die sog. „Ältesten“ oder der „Häuptling“ wachen. --Udo T. (Diskussion) 12:01, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

Den Sex würde ich nicht in die Definition schreiben, denn auch asexuelle Menschen können heiraten und Paare, die aus anderen Gründen keinen Sex (mehr) miteinander haben, sind ja trotzdem weiter verheiratet. Vielleicht ist es produktiver, sich darauf zu konzentrieren, was eine Ehe ausmacht. Ich mache mal einen Vorschlag, der sich an den vorangegangenen orientiert: „institutionell anerkannte Verbindung zweier oder mehr Menschen, die in der Regel durch eine Liebesbeziehung, gemeinsame Lebensführung und dauerhaftes Bestehen gekennzeichnet ist“ --LarsvonSpeck (Diskussion) 13:52, 2. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

  Pro --Peter -- 13:56, 2. Jul. 2017 (MESZ) siehe unten --Peter -- 13:48, 6. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Kleine Erweiterung meines Vorschlags, um ihn noch etwas präziser zu machen: „institutionell anerkannte und verbriefte Verbindung zweier oder mehr Menschen, die in der Regel durch eine Liebesbeziehung, gemeinsame Lebensführung und dauerhaftes Bestehen gekennzeichnet ist“ --LarsvonSpeck (Diskussion) 11:19, 6. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Mit dem zusätzlichen „verbrieft“ gefällt mir der Vorschlag schon deutlich besser, denn das ist ja wohl i. A. R. der wesentliche Unterschied zu einer gewöhnlichen Beziehung oder Lebenspartnerschaft. Evtl. könnte man ja auch „beurkundet“ nehmen? Gruß --Udo T. (Diskussion) 11:40, 6. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
  Pro --Peter -- 13:48, 6. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Mit beurkundet kann ich mich anfreunden. --LarsvonSpeck (Diskussion) 14:35, 6. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten
Wenn keine Widersprüche mehr kommen, würde ich meinen Vorschlag erstmal übernehmen. --LarsvonSpeck (Diskussion) 12:31, 20. Jul. 2017 (MESZ)Beantworten

Kopie von Acfs Diskussionsseite Bearbeiten

Ehe

Es muß bei der Bedeutung des Wortes Ehe nichts geändert werden. Denn es geht hier um die inhaltlich Bedeutung und Beschreibung eines deutschen Wortes nicht um rechtliche Positionen oder Darstellungen. Wie es inzwischen der DUDEN sprachlich darstellt ist es falsch und zeigt nur, daß der Duden zunehmend seine wissenschaftliche Reputation preis gibt. Das sollte Wikitionary nicht tun.

Das Wort Ehe ändert sich sprachlich inhaltlich nicht dadurch, daß irgendwo, irgendjemand einen gesetzlichen Beschluß fast. Einen Beschluß zu einer Sache, wofür es noch nicht einmal ein deutsches Wort gibt. Es wäre angebracht solches zu kreieren. Denn Ehe ist und bleibt tatsächlich das Wort wie es in Wiktionary korrekt steht:

"gesetzlich oder kirchlich anerkannte und durchgeführte Verbindung von Mann und Frau"

gut, vielleicht sollte man noch ein „und“ bei dem „oder“ einfügen zu:

"gesetzlich und/oder kirchlich anerkannte und durchgeführte Verbindung von Mann und Frau"

denn die Betonung zur Bedeutung liegt auf der "Verbindung von Mann und Frau" und nicht ob gesetzlich oder kirchlich.

Was politisch beschlossen wurde kann man höchstens als Homo-Pakt oder Lesben-Pakt bezeichnen, aber nie als Ehe. Denn es ist ja gerade gewollt, daß Mann und Frau keine Verbindung eingehen, sondern eben andere. Ich kann aber eine Verbindung Mann/Mann oder Frau/Frau nicht mit demselben Wort bezeichnen wie eine Verbindung Mann/Frau. Es ist immer etwas anderes. Streng genommen muß sprachlich für die Verbindung Mann/Mann und Frau/Frau jeweils auch ein eigenes Wort gefunden werden um zu inhaltlichen, sprachlich korrekten Bezeichnungen zu kommen. Und vielleicht sollte man diese tatsächlich als „Homo-Pakt“ und „Lesben-Pakt“ benennen. Weitere Vorschläge sehr gerne willkommen, dann wären Querverweise möglich. (vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von ArgwoDiskussionBeiträge ° --18:29, 30. Jun. 2017 (CEST))

2. Bedeutungsangabe bei duden.de Bearbeiten

Hallo zusammen,

bei duden.de (Duden online „Ehe“) steht als 2. Bedeutungsangabe: „(bis 2017) eheähnliche Verbindung zweier gleichgeschlechtlicher Personen“.

Dies ist meines Erachtens nicht korrekt. Die bis Ende September 2017 mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war bis zu ihrem Ende nie der „Ehe“ völlig gleichgestellt. Politiker und Behörden haben es peinlichst vermieden, die eingetragene Lebenspartnerschaft als „Ehe“ zu bezeichnen und es lassen sich auch kaum diesbezügliche seriöse Beispiel-Zitate finden. Mann trifft dagegen in diesem Zusammenhang überwiegend auf Wortverbindungen wie z. B. „Homo-Ehe“, „Schwulen-Ehe“ oder „Lesben-Ehe“.

Wäre es deshalb akzeptabel, diese 2. Bedeutungsangabe von duden.de bei uns anders (und damit korrekter) zu formulieren. Ich könnte mir z. B.

[2] umgangssprachlich: bis Ende September 2017 in Deutschland und überwiegend in Wortverbindungen wie zum Beispiel „Homo-Ehe“, „Schwulen-Ehe“ oder „Lesben-Ehe“: eheähnliche Lebensgemeinschaft von zwei Menschen gleichen Geschlechts

als Bedeutungsangabe vorstellen.

Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:39, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

„Im September 2013 erlaubten staatliche Behörden den ersten gleichgeschlechtlichen Paaren gleichgeschlechtliche Ehen, nachdem 2011 das Verfassungsgericht Kolumbiens den Gesetzgeber eine Frist bis 2013 gesetzt hatte, gleichgeschlechtliche Ehen zu ermöglichen.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Homosexualität in Kolumbien“ (Stabilversion))
Am 5. Dezember 2017 entschied der Verfassungsgerichtshof, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe zum 1. Jänner 2019 offensteht.“ (Deutscher Wikipedia-Artikel „Homosexualität in Österreich“ (Stabilversion)) --Peter -- 22:05, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Die o. a. zweite Bedeutungsangabe von duden.de bezieht sich aber ziemlich eindeutig auf die Situation in Deutschland und behauptet quasi, dass die bis zum 30. September 2017 in Deutschland mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft (auch) als Ehe bezeichnet wurde/wird, was aber schlichtweg nicht den Tatsachen entspricht. Gruß --Udo T. (Diskussion) 22:13, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Wir sollen ja ohnehin aus Urheberrechtsgründen nicht die Formulierung des Dudens verwenden, sondern eine eigene finden. Gruß, Peter -- 22:15, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Gut, die zweite Bedeutung des Duden scheint etwas hanebüchen. Jedoch sollte man meiner Meinung nach zwischen der klassischen Ehe (Mann + Frau) und der modernen (Mann+Frau + gleichgeschlechtlich) unterscheiden. Vll. sowas wie "im engeren Sinne" und im "weiteren Sinne". Beides zusammengewürfelt ist m. E. ein qualitativer Mangel. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 23:20, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Puhhh..., wir haben da letztes Jahr ziemlich lange um die (neu werdende) 1. Bedeutung gerungen (s. o.). Dieses Fass möchte ich nicht erneut aufmachen müssen. Es wäre wohl einfacher, wir ignorieren einfach diese (falsche) 2. Bedeutungsangabe von duden.de. Bei DWDS (wo ja bekanntermaßen aufgrund einer Kooperation viel von duden.de übernommen wird), steht diese 2. Bedeutung ja auch nicht. Gruß --Udo T. (Diskussion) 23:45, 16. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Ich verstehe das Problem nicht. Die zweite Bedeutung ist doch in unserer Bedeutung enthalten. --Peter -- 05:28, 17. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

Dreiteilung? Bearbeiten

So, nun habe ich mich nach längerer Zeit mal wieder der Ehe zugewandt und auch ein bisschen in der Literatur geschmökert. Meine Sichtweise ist so:

  • Es gibt einen Ehebegriff, der rechtsordnungsübergreifend verwendet wird und bestimmte Grundelemente enthält. Dieser wird auch auf Vielehen, Privatehen, Kinderehen und sonstige denkbare und vielleicht in anderen Rechtsordnungen existierende Institute wie befristete Ehen angewendet. Das, was man teilweise auch als „hinkende Ehe“ kennt.
  • Es gibt den Ehebegriff des jeweiligen nationalen Rechts. In Deutschland hat sich der gerade in Übereinstimmung mit den Mehrheitsanschauungen der Deutschen geändert und erfasst nun auch gleichgeschlechtliche Paare. Diese Gesetzesänderung hat zwar wegen ihrer Überstürztheit und ihrer schlechten Ausarbeitung (wegen eigentlich nicht bestehender Erfolgsaussichten) viele Unstimmigkeiten in diversen Gesetzen gebracht und gibt vom Wortlaut bisher nicht her, dass auch Intersexuelle, die kein eingetragenes Geschlecht haben, heiraten können, sie trifft aber im Kern die Aussage, dass in Deutschland zwei Personen miteinander die Ehe eingehen können, wozu sie einen Vertrag schließen. Rund um diese Grundaussage stehen noch weitere Elemente für eine gültige Ehe nach nationalem Recht, die die Form des Vertragschlusses und die persönlichen Voraussetzungen betreffen.
  • Es gibt die tatsächliche Komponente. „Er leidet noch heute unter den Verletzungen aus seiner Ehe.“ „Vier Jahre Ehe mit einer Psychopathin haben ihm diverse Krankenhausaufenthalte und psychische Probleme eingebracht.“ „Ihre Ehe war geprägt von Gewalt/Fürsorge/Respekt/Psychoterror/…“ „Eine harmonische/gewalttätige/konfliktreiche/… Ehe“ „Gewalt in der Ehe“ Das, was in solchen Formulierungen angesprochen wird, ist kein rechtliches Institut, schon gar nicht das des nationalen Rechts mit seiner Vertragsnatur, sondern ist das, was Juristen etwa als „eheliche Lebensgemeinschaft“ oder den „räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe“ bezeichnen. Es ist die bei vielen Eheleuten auf die Eheschließung folgende gemeinsame Lebensführung, die für die Wirksamkeit des Vertrags nicht notwendig ist. Die Ehe ist kein Realvertrag. Sprachlich hat man aber auch hier mit einer Ehe zu tun.

Vorschlag:

[1] allgemein: Institut einer gesetzlich anerkannten Verbindung zweier oder mehrerer Personen, die je nach Rechtsordnung nur einer staatlichen Registrierung oder aber eines förmlichen Verfahrens bedarf, auch von Kindern eingegangen werden kann, nicht unbedingt der Freiwilligkeit bedarf oder nur auf Zeit besteht und an die bestimmte Folgewirkungen anknüpfen, etwa Beistands- oder Unterhaltspflichten, das Führen eines gemeinsamen Namens und Ähnliches; herkömmlich war eine Ehe in der westlichen Welt ausschließlich die Verbindung einer Frau und eines Mannes miteinander
[2] insbesondere im deutschen Recht: Formulierung mit Vertrag, Freiwilligkeit, nur zwei Leute, Geschlecht egal, Mindestalter, Verfahren beim Standesamt nötig, diverse Rechtsfolgen
[3] das Leben als Ehegatten in tatsächlicher Hinsicht mit der individuellen Ausgestaltung etwa der Erwerbs- und Hausarbeit, des (multilokalen) Wohnens, der Freizeitgestaltung und anderem

Referenzen für [1] würde ich in der IPR-Literatur vermuten und ggf. auch Zitate, [2] geht mit Familienrechtsliteratur und [3] wohl nur über Zitate.

Was meint ihr dazu?
Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 12:47, 18. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

ad [2]: Was ist mit dem österreichischen, Schweizer, liechtensteinischen, Luxemburger, evtl. niederländischen und vor allem (wegen Südtirol) auch italienischem Recht? Internationale Grüße , Peter -- 16:57, 18. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Überlegenswert wäre es, alle Ehebegriffe aus den deutschsprachigen Gebieten mit ihren Eigenschaften darzustellen, ggf. gruppiert, sofern sie identisch sind (im liechtensteinischen und Schweizer Recht) und [1] herzunehmen für die Bezeichnung ausländischer und fremdsprachiger Bezeichnungen wie ein Auffangtatbestand. Zu den anderen (deutschsprachigen) Rechtsordnungen habe ich aber keine Quellen verfügbar und kann da nicht helfen. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 18:36, 18. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Das liechtensteinische und Schweizer Recht muss in diesem Fall nicht identisch sein: w:Homosexualität in Liechtenstein#Lebenspartnerschaften. Für Österreich siehe das Rechtsinformationssystem des Bundes. Ich bin allerdings dafür, es bei der derzeitigen gemeinsamen Bedeutung zu belassen und die rechtlichen Möglichkeiten dem Schwesterprojekt zu überlassen. Gruß, Peter -- 18:44, 18. Mai 2018 (MESZ)Beantworten
Das sollte nur ein Beispiel sein mit Liechtenstein und der Schweiz. Ich bin dafür, zu differenzieren, denn wir nehmen ja sonst auch Fachbegriffe auf und schreiben nicht etwa bei Wamme „verschiedene Teile vom Tier je nach Kontext“ statt der genauen fachsprachlichen Bedeutungen. Na ja, die mangelnde Anerkennung juristischer Fachbegriffe wegen der Überschneidungen mit dem Alltagswortschatz ist ja ein altes Thema und ich werde meine Energie nicht darauf verschwenden, hier gegen Widerstände exakte juristische Bedeutungen einzufügen, um in Richtung eines Rechtswörterbuchs zu arbeiten. Da wende ich mich lieber unverfänglicheren Gebieten zu. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 23:23, 18. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

Beispiel Bearbeiten

Ich möchte dringend vorschlagen, folgendes Beispiel herauszulöschen:

"[1] Man kann nicht sagen, dass die homosexuellen Lebenspartner der Ehe gleichzustellen sind, weil die Ehe etwas anderes ist als diese Partnerschaft", sagte Geis im DW-Interview.[5]"

Geis ist weder eine besondere Person der Zeitgeschichte (wie z. B. die Kanzlerin, der Papst o. ä.), noch ist es angemessen eine einseitige politische Einzelmeinung ausgerechnet als Beispiel in einem Wortlexikon zu verwenden. Zur Erläuterung ist dieses Beispiel nicht notwendig oder auch nur hilfreich. Stattdessen schlage ich vor eine unumstößliche Tatsache sogleich auch als Beispiel einzufügen, nämlich den Gesetzestext: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." (§ 1353 Absatz 1 Satz 1 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html). Ein gleichzeitig faktenbasiertes und neutrales Beispiel, eben die Tatsache des Gesetzes, gleichzeitig aber auch ein sehr einfaches, klares und prägnantes Beispiel für die Ehe - in der Gegenwart. 2A02:810D:640:1948:9461:5F2F:FF72:2B22 09:07, 6. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten

Das war wirklich nicht mehr zeitgemäß; danke für den Hinweis und ist erledigt. --Udo T. (Diskussion) 09:27, 6. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten
@Udo T.: Danke, Peter -- 16:16, 6. Nov. 2018 (MEZ)Beantworten

Mehr als zwei Personen? Bearbeiten

Kennt jemand ein Beispiel, wo eine Ehe von A, B und C eingegangen werden kann, mit der Folge, dass dann A mit B, A mit C und auch B mit C verheiratet sind? Denn das scheint doch die jetzige Definition zu suggerieren. Ich kenne Polygamie aber nur so, dass A mit B eine Ehe führt und auch A mit C eine Ehe, aber B und C mitnichten miteinander verheiratet sind. Das sind dann also zwei Ehen mit je zwei Ehegatten, aber keine Ehe mit drei Ehegatten. Vollis (Diskussion) 09:22, 25. Jun. 2023 (MESZ)Beantworten

Wenn nicht, schlage ich vor: institutionell anerkannte und beurkundete Verbindung zweier Menschen, die in der Regel durch eine Liebesbeziehung, gemeinsame Lebensführung und dauerhaftes Bestehen (sowie oft, aber nicht überall, auch durch den Ausschluss einer gleichzeitigen gleichartigen Verbindung mit einem Dritten) gekennzeichnet ist. Vollis (Diskussion) 12:26, 25. Jun. 2023 (MESZ)Beantworten
  Pro, sehe ich auch so. Denkbar wäre im oberen Beispiel evtl. noch, dass B und C (separat) miteinander verheiratet sind; doch dann wären es in Summe eben drei Ehen mit je zwei Ehegatten. Gruß --Udo T. (Diskussion) 12:35, 25. Jun. 2023 (MESZ)Beantworten
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