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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 92.216.160.152 in Abschnitt Charakteristische Wortkombinationen

Gibt es eine verbindliche Regel? Bearbeiten

Liebe Deutschfreunde, ich bin auf der Suche nach der Antwort, ob es EINE VERBINDLICHE REGEL fuer den Gebrauch von DER, DIE , DAS gibt, eben DIE Lampe, DER Regen oder DAS Fest ....., ich frage, weil ich mich gerade in Indonesien befinde und von Menschen, die Deutsch moegen, diese Frage oft zu hoeren bekomme....,, ich zucke bislang immer nur mit den Schultern und sage, "Ist eben so..." , aber nach 46 Lebensjahren als Deutscher brennt auch mir jetzt die Frage im Herzen...., gerne wuerde ich etwas darueber hoeren, bzw. Quellenangaben bekommen, ob es wirklich eine verbindliche Regel gibt oder ob man es "eben einfach wissen muss". Denn mit Logik hat das ja das DER, DIE , DAS - Ding in Deutsch wohl wenig zu tun. Ich freue mich auf Zuschriften. Herzliche Gruesse aus Medan, Sumatra, Martin Kuster
(Der vorstehende Beitrag stammt von 220.247.171.7814:46, 18. Mai 2012 (MESZ) – und wurde nachträglich unterschrieben.)Beantworten

Lieber Deutschfreund!
Anstelle einer selbstgebrauten Antwort ein Zitat: „Für Artikelentscheidungen ist ein umfangreiches und vielfältiges Hintergrundwissen erforderlich. Es reicht von formal-grammatischen Gesichtspunkten über textlinguistische und semantische bis hin zu kommunikativ-pragmatischen Gesichtspunkten. Diese Komplexität der zu treffenden Artikelentscheidungen ist in hohem Masse für die Schwierigkeiten beim Artikelgebrauch verantwortlich. Diese Schwierigkeiten werden noch durch weitere Tatsachen vergrössert: In vielen Fällen entscheidet nicht eine einzige Motivationsebene über den Artikelgebrauch, vielmehr überlagern oder neutralisieren sich oft verschiedene Motivationsebenen gegenseitig.“ (Gottfried Kolde: Der Artikel in deutschen Sachverhaltsnominalen. Niemeyer, Tübingen 1989, Seite 6. Das Zitat stamm von Hans-Jürgen Grimm. Hervorhebungen habe ich nicht markiert.) Soviel zur verbindlichen Regel. Soweit ich das überblicke, gibt es Affinitäten, z.B. bei Bezeichnungen für erwachsene Personen und einigen Haustieren, aber keine Regeln ohne Ausnahmen. (vgl. die Tunte, die Ordonanz, der Vamp, das Weib,...)
Beste Grüße nach Medan! Dr. Karl-Heinz Best (Diskussion) 18:24, 18. Mai 2012 (MESZ)Beantworten
Das ist eine gute und umfassende Antwort, aber falls du etwas brauchst, um es weiter zu erzählen, hier meine selbstgebraute Übersetzung der Antwort: Um einen Artikel vorhersagen zu können, man muss viel wissen, unter anderem, welchen Regeln die Deutsche Sprache folgt, wie deren Bestandteile aussehen und wie das ganze System funktioniert, was Bedeutung und Bedeutungswandel beitragen und mit welcher Absicht wir ein Wort in einem gewissen Zusammenhang benutzen. Laut Zitat ist das noch nicht alles: denn eine Regel, die man glaubt verstanden zu haben, kann von einer anderen überlagert und ersetzt werden. Kurz und gut: Du wirst es auf Sumatra kaum jemandem erklären können. Aber Schiffsnamen sind (meist?!) weiblich... gruss Susann ---Susann Schweden (Diskussion) 18:50, 18. Mai 2012 (MESZ)Beantworten

Unterbegriffe/Wortbildungen Bearbeiten

@Sae1962, hallo. Wortbildungen wie Possessivartikel sind keine Unterbegriffe von Artikel, sondern von Artikelwort. Artikel sind im Deutschen nur der und ein, Possessivartikel sind mein, dein, sein, wenn sie vor Substantiven stehen. Zum Teil könnte man das beispielsweise mit den Wörtern Christ und Unchrist vergleichen: Unchrist ist zwar von Christ abgeleitet, aber ebenfalls kein Unterbegriff. -Ikiaika (Diskussion) 20:22, 5. Jul. 2016 (MESZ)Beantworten

Danke für den Hinweis! Irgendwo muss ich da wohl Possessivartikel von Wortbildungen nach Unterbegriffe verschoben haben.--Sae1962 (Diskussion) 01:31, 6. Jul. 2016 (MESZ)Beantworten

Eintrag für IPs gesperrt: deshalb (schönes) Beispiel hier (trotz BoD) für Bedeutung 3 Bearbeiten

[3] „Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes - GG), körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 GG), Religionsausübungsfreiheit (Artikel 4 Absatz 2 GG), Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 GG), Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 GG), Freizügigkeit (Artikel 11 GG), Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) und Eigentum (Artikel 14 GG) eingeschränkt.“[1]

Quellen:

  1. Julia Meyder, Achim Wiedwald, Konrad Stolz, Johannes Warmbrunn, Klaus Juchart: Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg. Hilfen · Unterbringung · Maßregelvollzug. Praxiskommentar und Arbeitshilfen. BoD, Norderstedt 2016. ISBN 978-3738619270. Seite 36
Zum Synonym: anstatt Gesetesabschnitt sollte es vielleicht eher Gesetesartikel heißen. --217.238.44.60 12:41, 7. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten
Vielen Dank, ich habe das eingefügt. Gruß --Seidenkäfer (Diskussion) 13:57, 7. Jun. 2017 (MESZ)Beantworten

Charakteristische Wortkombinationen Bearbeiten

Gehört auch „Artikel 155“ hierhin? --92.216.160.152 10:07, 23. Mai 2018 (MESZ)Beantworten

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