Diskussion:Angriffskrieg

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Jeuwre in Abschnitt Diskussionsbeitrag: Bedeutung

Diskussionsbeitrag: Bedeutung Bearbeiten

Der Begriff „Angriffskrieg“ existiert länger als das Völkerrecht im engeren Sinne, daher kann das Völkerrecht nicht Teil der eigentlichen Wortbedeutung sein. Diese Definition verlangt die Ächtung des Krieges, die zuvor nicht gegeben war. --Merkið (Diskussion) 14:21, 1. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten

Hallo Merkið: Du schreibst als Bedeutung: Kriegsführung: ein Krieg, der aus angreifender Position geführt wird. Aus meiner Sicht ist diese Formulierung aus zwei Gründen "unglücklich":
Die Vorlage K „dient der standardisierten Darstellung des Kontextes, in dem ein Lemma eine bestimmte Bedeutung hat.“ Standardisiert heißt, möglichst Begriffe finden, die sich hier als gängig erwiesen haben. Kriegsführung gehört nicht dazu, Politik (als auslösende Partei) und Militär (als umsetzende Partei) schon. Ganz konkret in Anlehnung an Deine Kriegsführung: Wer führt Krieg? Politiker und Militärs.
Deine Bedeutung selber empfinde ich als kurz vor Tautologie: Krieg und angreifender sind beide im Kompositum enthalten (davon haben wir hier leider noch mehr Lemmata): Daher gucken wir mal, was andere als Bedeutung schreiben:
Wikipedia: Angriffskrieg bezeichnet die Anwendung von Gewalt durch einen Staat oder Staaten gegen einen anderen Staat, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer verbündeter Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstünde oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hielte. Das muss bei uns viel kürzer gehen.
DWDS: völkerrechtswidrige umfassende militärische Aggression, die ein Land durch den Überfall auf ein anderes Land beginnt, ohne dass dieses einen legitimen Anlass dazu gegeben hätte -> Das ist schon besser.
Duden: Krieg, der im Angriff auf fremdes Territorium geführt wird; Aggressionskrieg -> Es sieht ein bisschen so aus, als ob Du Dich in "Deiner" Bedeutungsformulierung daran angelehnt hast. Duden online ist, in meinen Augen, sehr oft tautologisch (man könnte auch sagen: faul!).
Du hast natürlich Recht, dass es schon vor den Nürnberger Prozessen/dem Zweiten Weltkrieg Angriffskriege gab. Das ist aber nahezu 80 Jahre her. Wir lehnen uns heute ja auch nur in den seltensten Fällen an die Bedeutung an, die einst die Grimms schrieben. Ich schrieb als Bedeutung: {{K|Politik|Militär}} [[völkerrechtswidrig]]er [[Überfall]] eines anderen [[Staat]]es -> In der heutigen Verwendung ist völkerrechtswidrig sicher akzeptabel (siehe DWDS), Überfall ist nicht tautologisch, wer überfallen wird, nun Wikipedia ist da eindeutig. Zusammenfassend: Ich finde meine Bedeutungsformulierung nach wie vor treffender. Was meinst Du? Viele Grüße --Jeuwre (Diskussion) 10:03, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
Guten Morgen Jeuwre, zur Frage der Tautologie: Der Krieg in der Ukraine ist aus russischer Sicht ein Angriffs-, aus ukrainischer Sicht ein Verteidigungskrieg. Es handelt sich also um eine Frage der Sichtweise. Zudem gibt es m.E. davon unabhängig die Frage, ob der unmittelbar angreifende Staat der ursächliche Aggressor ist. In einem Präventivkrieg wäre er zwar der unmittelbare Angreifer, aber nicht der ursächliche Aggressor, weshalb man einen solchen Krieg nicht als völkerrechtswidrig klassifizieren würde. Aber auch in diesem Falle bleibt es eine Frage der Perspektive. Israel hat im Sechstagekrieg einen Präventivkrieg geführt, dennoch wäre es falsch diesen Krieg in jeder Hinsicht als Präventivkrieg zu bezeichnen, da er etwa aus ägyptischer Sicht einen taktischen Verteidigungskrieg, wenn auch einen strategischen Angriffskrieg darstellte.
Natürlich ist es sinnvoll, moderne Bedeutungen nicht zu missachten, aber über Jahrtausende hinweg gab es Angriffskriege, aber kein Völkerrecht. Diese Kriege wären nicht sinnvoll in eine rechtsbezogene Definition eingebunden. Stattdessen würde ich ein [a] als Bedeutung für „Angriffskrieg“ im modernen bzw. engeren Sinne vorschlagen. --Merkið (Diskussion) 10:40, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
Hallo Merkið, so (ohne Bedeutungsformulierung) kann ich damit wenig anfangen. Formuliere doch bitte konkret eine andere/neue/bessere/… Bedeutung, die nicht tautologisch ist. Vielen Dank. --Jeuwre (Diskussion) 11:14, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
Ein Krieg aus angreifender Position ist ein Angriffskrieg, ein Krieg aus verteidigender Position ist ein Verteidigungskrieg. Es ist eine Frage der Perspektive und kann taktisch und strategisch unterschiedlich bewertet werden. Bei einem Angriffskrieg unternimmt die Partei, deren Sichtweise wir einnehmen, strategisch oder taktisch die erste Kriegshandlung. Definition: Krieg, der aus Sicht des bewertenden Staates strategisch mit der ersten strategischen oder taktischen Kriegshandlung seinerseits beginnt. Definition [a]: Völkerrecht: Krieg, der sowohl strategisch als auch taktisch aus Sicht des des bewertenden Staates mit der ersten Kriegshandlung seinerseits beginnt. --Merkið (Diskussion) 11:59, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
nach BK: Vorschlag: Politik, Militär: Überfall (überraschender, völkerrechtswidriger Angriff) auf einen anderen Staat
das, was ausserhalb der Klammern () steht, gilt immer, das, was innerhalb der Klammern steht, verdeutlicht und gilt nicht in jedem einzelnen Fall. So wird es häufig gelöst, wenn man das Lemma in der Erklärung vermeiden möchte, es aber gut geeignet ist, beim Allgemeinen das Spezielle zu betonen. So wird es auch häufig gelöst, wenn eine spezifische Art und Weise zwar typisch ist, aber eben nicht zwangsläufig immer so auftreten muss. In meinem Vorschlag verbinde ich diese beiden Möglichkeiten in den (). mlg Susann Schweden (Diskussion) 12:06, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
Sehr gut. Einverstanden. --Merkið (Diskussion) 12:09, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
Finde ich auch. Prima, dann setze ich das im Lemma um. Danke an Euch beide --Jeuwre (Diskussion) 12:12, 2. Mär. 2022 (MEZ)Beantworten
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