Billigung
Billigung (Deutsch)Bearbeiten
Substantiv, fBearbeiten
Singular
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Plural
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Nominativ | die Billigung
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die Billigungen
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Genitiv | der Billigung
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der Billigungen
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Dativ | der Billigung
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den Billigungen
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Akkusativ | die Billigung
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die Billigungen
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Worttrennung:
- Bil·li·gung, Plural: Bil·li·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈbɪlɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: —
- Reime: -ɪlɪɡʊŋ
Bedeutungen:
- [1] Plural selten: zustimmende Haltung gegenüber einem Verhalten; Einverständnis
Herkunft:
Beispiele:
- [1] „Nur wenige Stunden nach Billigung des Brexit-Entwurfs haben mehrere Rücktritte die Regierung in London in eine Krise gestürzt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- mit Billigung, stillschweigende Billigung
ÜbersetzungenBearbeiten
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- [1] Wikipedia-Artikel „Belohnung und Billigung von Straftaten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Billigung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Billigung“
- [1] The Free Dictionary „Billigung“
- [1] Duden online „Billigung“
Quellen:
- ↑ Rücktrittswelle in Großbritannien wegen Brexit-Entwurf. In: sueddeutsche.de. 15. November 2018, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 27. Oktober 2019).