Arzneimittelzulassungsbehörde

Arzneimittelzulassungsbehörde (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, f Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ die Arzneimittelzulassungsbehörde die Arzneimittelzulassungsbehörden
Genitiv der Arzneimittelzulassungsbehörde der Arzneimittelzulassungsbehörden
Dativ der Arzneimittelzulassungsbehörde den Arzneimittelzulassungsbehörden
Akkusativ die Arzneimittelzulassungsbehörde die Arzneimittelzulassungsbehörden

Worttrennung:

Arz·nei·mit·tel·zu·las·sungs·be·hör·de, Plural: Arz·nei·mit·tel·zu·las·sungs·be·hör·den

Aussprache:

IPA: [aʁt͡sˈnaɪ̯mɪtl̩ˌt͡suːlasʊŋsbəhøːɐ̯də]
Hörbeispiele:   Arzneimittelzulassungsbehörde (Info)

Bedeutungen:

[1] Zulassungsbehörde, die entscheidet, ob ein Arzneimittel in einem Land verkauft werden darf

Oberbegriffe:

[1] Zulassungsbehörde

Beispiele:

[1] „Im Jahre 2001 hat die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde Leitlinien in Bezug auf das renale Risiko bei der Anwendung von Natriumphosphat veröffentlicht.“[1]

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArzneimittelzulassungsbehörde
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Arzneimittelzulassungsbehörde“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Arzneimittelzulassungsbehörde. Wortschatz-Lexikon Universität Leipzig, 21. Januar 2011, archiviert vom Original am 21. Januar 2011 abgerufen am 3. Februar 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: Pressetext).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Arzneimittelaufsichtsbehörde