Arbeitgeberverband
Arbeitgeberverband (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Arbeitgeberverband | die Arbeitgeberverbände |
Genitiv | des Arbeitgeberverbandes des Arbeitgeberverbands |
der Arbeitgeberverbände |
Dativ | dem Arbeitgeberverband dem Arbeitgeberverbande |
den Arbeitgeberverbänden |
Akkusativ | den Arbeitgeberverband | die Arbeitgeberverbände |
Worttrennung:
- Ar·beit·ge·ber·ver·band, Plural: Ar·beit·ge·ber·ver·bän·de
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯tɡeːbɐfɛɐ̯ˌbant]
- Hörbeispiele: Arbeitgeberverband (Info), Arbeitgeberverband (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Arbeitgeber und Verband
Gegenwörter:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Arbeitgeberverband hat einen neuen Vorsitzenden gewählt.
- [1] „Der Arbeitgeberverband führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] institutioneller Zusammenschluss der Arbeitgeber zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber Gewerkschaften und Staat
- [1] Wikipedia-Artikel „Arbeitgeberverband“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberverband“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitgeberverband“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Arbeitgeberverband“
- [1] Duden online „Arbeitgeberverband“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949 , Band 1, Spalte 146, Artikel „Arbeitgeberverbände“
Quellen:
- ↑ Kitastreik in Berlin endgültig verboten. In: Spiegel Online. 11. Oktober 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 11. Oktober 2024) .